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Die Rettungsgasse muss vorausschauend gebildet werden - nicht erst, wenn Einsatzfahrzeuge sichtbar werden.

Foto: APA/DPA/MATTHIAS SCHRADER

Wien - Fast genau in einem Monat wird die Bildung der Rettungsgasse auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen Pflicht. Bei stockendem Verkehr muss vorausschauend eine Fahrspur für Einsatzkräfte frei gemacht werden. "Die Idee steht und fällt mit den Verkehrsteilnehmern", betonte Verkehrsministerin Doris Bures bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Asfinag am Mittwoch in Wien. Am Donnerstag startet die Informationskampagne mit TV-Spots und Hörfunk-Beiträgen.

Die drei Millionen Euro teure Informationskampagne beinhaltet unter anderm die Ausstrahlung von 650 Fernseh-Spots mit Schwerpunkt rund um Weihnachten und Neujahr. Daran anknüpfend wird 200 Mal im Radio für die Rettungsgasse geworben. Zwei Millionen Info-Folder werden verteilt, entlang der Autobahnen und Schnellstraßen machen mehr als 600 Tafeln, Plakate und Transparente auf die Rettungsgasse aufmerksam. In Zeitungen und Magazinen werden 88 Inserate geschaltet. "Selten, dass Geld mit so viel Nutzen investiert wird", meinte Asfinag-Vorstand Klaus Schierhackl.

Bis zu 2.180 Euro Strafe

"Die Rettungsgasse ist schnell gebildet und rasch erklärt", sagte Asfinag-Vorstand Alois Schedl. Die häufigste Frage von Autofahrern sei, wann genau eine Rettungsgasse gebildet werden müsse - nur bei einem Unfall oder bereits bei Überlastungsstau? "Die Rettungsgasse muss vorausschauend gebildet werden", betonte Schedl. Auch dann, wenn noch kein Einsatzfahrzeug in Sicht ist.

Bei zweispurigen Fahrbahnen müssen die Lenker nach rechts oder links ausweichen und in der Mitte einen Fahrstreifen frei machen. Bei mehrspurigen Straßenabschnitten gilt, zwischen dem ganz linken und den danebenliegenden rechten Fahrstreifen Platz zu machen. Der Pannenstreifen darf dabei benützt werden. Eine Missachtung der Vorschrift wird mit bis zu 2.180 Euro geahndet. (APA)