Innsbruck - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Tiroler Streunerverbot aufgehoben, welches in letzter Konsequenz dazu geführt hätte, dass Katzenhalter Ausflüge ihrer Tiere auf Nachbar-Grundstücke verhindern müssen, bestätigte Anwalt Johannes Margreiter einen entsprechenden Bericht der "Tiroler Tageszeitung" (Mittwoch-Ausgabe). Er hatte gegen ein Urteil des Landesgerichts Innsbrucks beim OGH berufen.

Stein des Anstoßes waren die beiden Tiroler Katzen Mogli und Minki beziehungsweise deren Ausflüge in Nachbars Garten. Der betroffene Nachbar hatte nämlich die Katzenhalterin auf Unterlassung geklagt. Sie solle das Streunen ihrer Katzen unterbinden. Er bekam sowohl in erster Instanz beim zuständigen Bezirksgericht als auch am Landesgericht Innsbruck als Berufungsgericht recht. Das Landesgericht bestätigte laut Margreiter das Urteil des Bezirksgerichts in vollem Umfang, ließ aber gleichzeitig eine Revision an den OGH zu.

Katzen: "Kleine Tiere"

Dem Urteil des Bezirksgerichts zufolge seien Katzen zu den "größeren Tieren" wie Hunde, Schafe oder Ziegen zu zählen, sodass es nicht darauf ankomme, ob deren Eindringen auf fremde Grundstücke "ortsüblich" sei. Vielmehr könne der Eigentümer eines Grundstückes alleine entscheiden, ob er Katzen dulde oder nicht. Der OGH wies das Klagebegehren des Nachbarn aber laut Margreiter endgültig ab. Und zwar mit der Begründung, dass Katzen zu den "kleinen Tieren" zählen würden. Der Nachbar könne sich dagegen nur wehren, wenn das Eindringen in einem Ausmaß erfolge, das über das Ortsübliche hinausgehe und zu einer wesentlichen Beeinträchtigung führe.

Nach Ansicht des OGH überschreitet das Eindringen von zwei Katzen aber nicht die gesetzliche Grenze der Ortsüblichkeit, so Margreiter: "Mogli und Minki - darüber hinaus aber tausende weitere freilaufende Katzen in Österreich sind damit gerettet und können weiterhin im Rahmen der Ortsüblichkeit durch Gärten und Wiesen streunen." (APA)