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Mehr Durchblick: Der Gesetzgeber will künftig eine vollständige Offenlegung der Eigentumsverhältnisse aller Medien.

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Die Bundesregierung hat am Mittwoch ihren Gesetzesentwurf zur Medientransparenz an die Oppositionsparteien übermittelt. Dieser sieht umfangreiche Regelungen vor: Neben Vorschriften, wann und unter welchen Bedingungen Ministerien werben dürfen, verlangt der Gesetzgeber künftig eine vollständige Offenlegung der Eigentumsverhältnisse aller Medien, bis hin zu Stiftungsbegünstigten und möglichen Treuhandsverhältnissen. Gespräche mit der Opposition sind für Donnerstag angesetzt, ein Sonderverfassungsausschuss könnte am Montag anberaumt werden.

Inserate

Was die Inseratenvergabe angeht, so werden die Schaltungen von rechnungshofgeprüften Körperschaften und Unternehmen - also alles, was der öffentlichen Hand zugeordnet wird - künftig quartalsmäßig offenzulegen sein. Wenn Inserate geschalten werden, so dürfen deren Inhalte "ausschließlich der Deckung eines konkreten Informationsbedürfnisses der Allgemeinheit" dienen, "das in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem unmittelbaren Wirkungsbereich des Rechtsträgers" stehe, wie aus dem vorliegenden Entwurf hervorgeht. Der Eigenwerbung für Regierungsmitglieder per Inserat - egal, ob durch ihr Ministerium oder nachgeordnete Unternehmen - soll außerdem weitgehend ein Riegel vorgeschoben werden. Details dazu werden in Erlässen durch Bundes- und Landesregierungen geregelt.

Eigentumsverhältnisse

Überraschend strenge Vorschriften sind hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse vorgesehen: Alle "direkt oder indirekt beteiligten Personen" müssen die jeweiligen Eigentums-, Beteiligungs-, Anteils-, und Stimmrechtsverhältnisse" angeben. Auch "allfällige stille Beteiligungen" und "Treuhandverhältnisse für jede Stufe" sind offenzulegen, ebenso wie Stifter und die jeweiligen Begünstigten von Stiftungen, die an den Medien beteiligt sind.

Für die Veröffentlichung haben die Medieninhaber selbst Sorge zu tragen, die Medienbehörde KommAustria ist damit außer Obligo. Angedacht ist dem Vernehmen nach ein Verweis auf eine entsprechende Homepage im Impressum. Kontrolliert werden die Angaben im Bedarfsfall von den Bezirksverwaltungsbehörden beziehungsweise den Bundespolizeidirektionen in großen Städten.

Gespräche mit Opposition am Donnerstag

Um die verärgerte Opposition zu befrieden, die sich zu spät und nicht ausreichend von der Regierung informiert sah, ist für Donnerstag eine Gesprächsrunde angesetzt worden. Wiewohl die Gesetzesmaterie es wegen der Blockadehaltung von FPÖ, Grünen und BZÖ nicht mehr in den am selben Tag tagenden Verfassungsausschuss schaffen wird, könnte im Falle eines Fünfparteienkonsenses für Montag ein Sondertermin für den Verfassungsausschuss angesetzt werden. Damit könnte das Gesetz noch heuer beschlossen werden, andernfalls droht eine Verschiebung aufs kommende Jahr.

Opposition skeptisch

Die Oppositionsparteien zeigen sich am Mittwoch skeptisch. Grünen-Bundessprecherin Eva Glawischnig kritisierte nicht nur die bisher bekanntgewordenen Inhalte, sondern auch das parlamentarische Vorgehen der Koalition. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache verlangte Nachbesserungen, etwa dahingehend, dass keine Regierungsmitglieder abgebildet werden dürften. BZÖ-Obmann Josef Bucher will das Transparenzpaket "auf Punkt und Beistrich" prüfen. Sollten die orangen Vorschläge nicht enthalten sein, werde es keine Zustimmung geben.

Einen konkreten Fall von unklaren Besitzverhältnissen stellt die Gratiszeitung "Heute" dar. Wie am Mittwoch bekannt wurde, hat hier die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eine Prüfung eingeleitet, die auf einer anonymen Sachverhaltsdarstellung fußt. Im wesentlichen dreht es sich um die Frage, ob es einen Zusammenschluss zwischen "Heute" und der "Kronen Zeitung" gibt und ob dieser gemeldet hätte werden sollen. (APA)