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Mehr Durchblick: Der Gesetzgeber will künftig eine vollständige Offenlegung der Eigentumsverhältnisse aller Medien

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Wien - SPÖ und ÖVP versuchen bis zuletzt die Opposition für ihr Medientransparenzgesetz zu gewinnen. Donnerstagfrüh kündigte das BZÖ seine Zustimmung an, auch die Grünen stimmen den Änderungen zu. Demnach wird das Gesetz mit den Änderungswünschen noch am Donnerstagnachmittag den Ausschuss passieren und kann noch heuer beschlossen werden.

Geklärt wurde demzufolge unter anderem, dass weder Minister, Staatssekretäre noch Landespolitiker auf Inseraten von Ministerien und staatsnahen Betrieben zu sehen sein dürfen. Auch die Schwelle, ab der die geschalteten Inserate gemeldet werden müssen, wurde bei 5.000 Euro pro Quartal festgelegt - ursprünglich waren 10.000 Euro vorgesehen gewesen. Die vom Rechnungshof beanstandeten Passagen wurden ebenfalls aufgehoben.

Der Richtlinienkatalog, der per Erlass von Bundes- und Landesregierungen erstellt wird, muss noch einmal vom Hauptausschuss des Parlaments geprüft werden. Bei der Erstellung sollen Rechnungshof und Werberat eingebunden werden.

Begrüßt wurde die Einigung von SPÖ-Klubchef Josef Cap. Es sei ein gutes Gesetz und es sei an der Zeit, dass dieses beschlossen werde, sagte er.

Kritik am Mittwoch

Grünen-Chefin Eva Glawischnig kritisierte Mittwoch, dass die Parteien von den Transparenzregelungen nicht betroffen seien. Außerdem sollen die Regelungen für die Inserate per Verordnung von der Regierung selbst und nicht etwa vom Rechnungshof kommen. Damit bliebe letztlich alles beim Alten.

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache forderte ebenfalls Nachbesserungen in dem Gesetz. So soll es keine Abbildungen von Ministern bei Regierungswerbung geben. Darüber hinaus dürfe es keine Werbung von und für Minister durch ausgegliederte Unternehmen geben. Regierungsinserate sollen nur dann geschaltet werden, wenn sie im öffentlichen Interesse sind. Verhandelt die Regierung nicht über diese Punkte, werde es keine Zustimmung der FPÖ geben, betonte Strache.

"Punkt und Beistrich prüfen"

BZÖ-Obmann Josef Bucher kündigte Mittwoch an, das Transparenzpaket "auf Punkt und Beistrich" zu prüfen. Sollten die orangen Vorschläge nicht enthalten sein, werde es keine Zustimmung geben. Donnerstagfrüh war er offenbar zufrieden.

Die größten Veränderungen in dem Regierungsentwurf betreffen die Inseratenvergabe öffentlicher Stellen sowie die Eigentumsverhältnisse von Medienhäusern. Wie der Standard berichtet hat, müssen künftig "sämtliche der an einem Medieninhaber direkt oder indirekt beteiligten Personen die jeweiligen Eigentums-, Beteiligungs-, Anteils-, und Stimmrechtsverhältnisse" öffentlich gemacht werden. "Ferner sind allfällige stille Beteiligungen am Medieninhaber und an den an diesem direkt oder indirekt im Sinne des vorstehenden Satzes beteiligten Personen anzugeben und Treuhandverhältnisse für jede Stufe offenzulegen", heißt es in dem Entwurf. Auch Stifter und Begünstigte sind offenzulegen.

In Bezug auf die Inseratenvergabe werden die öffentlichen Schaltungen künftig offenzulegen sein: ab jetzt jedes Quartal - und nicht wie ursprünglich einmal pro Halbjahr. Der Eigenwerbung für Regierungsmitglieder soll weitgehend ein Riegel vorgeschoben werden. Im Entwurf heißt es: Inserate oder Werbespots, die "ausschließlich oder teilweise lediglich der Vermarktung der Tätigkeit des Rechtsträgers dienen, sind unzulässig" (andere Transparenzregelungen siehe Wissen). (nik, pm, DER STANDARD; Printausgabe, 1.12.2011, online ergänzt)