Karl Öllinger ist entsetzt von der Haltung des Ministeriums.

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Wien / Köln / Zell am See - Dass ein international bekannter Holocaustleugner, Rassist und ehemaliger Anführer des Ku-Klux-Klans ausgerechnet in Österreich bleiben darf, sorgt weiterhin für Aufregung. Wie der Standard berichtete, lebt der 51-jährige US-Amerikaner David Duke seit vier Jahren immer wieder monatelang unbehelligt in seinem Haus in Zell am See, während er in Köln letzte Woche vor dem Auftritt auf einer Neonazi-Versammlung verhaftet und des Landes verwiesen wurde. Auch in Tschechien wurde Duke bereits 2009 verhaftet, die Schweiz verhängte ein Aufenthaltsverbot für den Schengenraum über den Mann.

Die Erklärung des österreichischen Innenministeriums, dass das Aufenthaltsverbot gegen den Rechtsextremisten dadurch aufgehoben werde, dass Duke Aufenthaltstitel in den Schengenländen Italien und Malta habe, wird von Juristen angezweifelt.

Ronald Frühwirth, Grazer Experte für Fremdenrecht, weist im Standard-Gespräch darauf hin, dass Österreich zudem auch selbstständig ein Einreiseverbot über Duke, der mit seinem Touristenvisum in Salzburg studieren soll, verhängen könne. Dies sei möglich, "wenn die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet ist, was bei hetzerischen Aufforderungen und Aufreizungen der Fall ist", so Frühwirt. Ein Passus (Paragraf 53 im Fremdenpolizeigesetz), der "vom Bundesministerium gerne bei Hasspredigern ins Treffen geführt" werde.

Der Grünen-Politiker Karl Öllinger wirft dem Innenministerium in der Causa Duke "Rechtsbeugung" vor und will deswegen eine Strafanzeige einbringen.

Ein Sprecher des Ministeriums bekräftigte am Donnerstag im Standard-Gespräch die Aussage, dass den Behörden "die Hände gebunden" seien, wenn der Mann nicht vor Ort gegen das Gesetz verstoße. Man werde aber "jetzt überprüfen", ob Duke seine antisemitischen Videobotschaften und Texte, die er im Internet verbreitet, in Österreich produziert. (Colette M. Schmidt/DER STANDARD, Printausgabe, 2.12.2011)