Mit den Stimmen aller Fraktionen außer der FPÖ - und damit der notwendigen Zweidrittelmehrheit - ist am Mittwoch im Nationalrat das Medientransparenzgesetz beschlossen worden. Es bringt weitreichende Regelungen, was die Inseratenvergabe öffentlicher Stellen sowie die Eigentumsverhältnisse von Medienhäusern angeht. Unter anderem ist ein "Kopfverbot" für Regierungsmitglieder in den Inseraten festgeschrieben.

Staatssekretär Josef Ostermayer sprach von einem praktikablen und sinnvollen Gesetz, in dem Kontrolle durch Transparenz im Vordergrund stehe. Er begrüßte, dass auf die monatliche Kontrolle der Richtlinienerfüllung durch die KommAustria verzichtet wurde, denn dies hätte zu einem "Bürokratiemonster" geführt.

Ablehnung kam lediglich von der FPÖ, und zwar aus prinzipiellen Gründen. Verfassungssprecher Harald Stefan kritisierte, dass das beim versprochenen Transparenz- und Antikorruptionspaket der heikelste Punkt, nämlich die Parteienfinanzierung, noch immer ausständig sei.

SPÖ-Klubchef Josef Cap zeigte dafür kein Verständnis und lobte die nunmehrige Regelung, der durch die Einbindung der Grünen und des BZÖ zur notwendigen Verfassungsmehrheit verholfen wurde. Selbst mit dem Bildverbot konnte sich Cap abfinden. "Persönlicher ist es mit Foto, aber wenn Sie sagen, es geht auch ohne Foto, geht es auch ohne Foto."

"Saubere Spielregeln"

Für die ÖVP sah Klubchef Karlheinz Kopf mit Gesetz Schaden für die Demokratie abgewendet, nun gebe es saubere Spielregeln bei der Inseratenschaltung. Die Tendenz der letzten Jahre sei "so nicht fortschreibbar" gewesen.

"Zu meiner Freude verdient das Medientransparenzgesetz den Namen mittlerweile wirklich", zeigte sich Dieter Brosz von den Grünen positiv überrascht. Stefan Petzner sah die staatspolitische Verantwortung der Opposition bewiesen, freute sich über das "Kopfverbot" und sah auch noch letzte Aufweichungswünsche von Regierungsseite abgewehrt.

Das Medientransparenzgesetz verpflichtet alle der Prüfung des Rechnungshof unterliegenden Einrichtungen, also z.B. auch Ministerien, vierteljährlich Inserate ab einem Wert von 5.000 Euro pro Quartal offenzulegen. Zudem dürfen diese öffentlichen Einschaltungen nicht mehr das Konterfei der Regierungsmitglieder beinhalten und müssen inhaltlich ausschließlich der öffentlichen Information dienen.

Zudem müssen die Eigentumsverhältnisse von Medienhäusern exakt bekanntgegeben werden, also auch treuhänderische Konstruktionen oder Stiftungsbegünstigte. Um dies zu ermöglichen, wurde am Mittwoch auch das Mediengesetz geändert. Auch hier stimmen SPÖ, ÖVP, BZÖ und Grüne zu. (APA)