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Lindt hat etwas gegen die österreichischen Hasen.

Foto: Reuters/Niesner

Wien - Der seit dem Jahr 2004 durch die Instanzen hoppelnde Schoko-Osterhase ist um eine Gerichtsentscheidung reicher: Die burgenländische Firma Hauswirth muss ab sofort die Produktion und den Vertrieb ihres in Goldfolie gewickelten Schokolade-Hasen unterlassen. Dies ergibt sich aus Abweisung einer Berufung von Hauswirth durch das Oberlandesgericht (OLG) Wien, womit ein entsprechendes Urteil von März 2011 bestätigt wurde. Damals war eine Verwechslungsgefahr des in Goldfolie gewickelten Hauswirth-Hasen mit dem "Goldhasen" von Lindt eingeräumt worden. Das OLG Wien hat die Urteilsveröffentlichung in Sonntag-Ausgaben der "Kronen Zeitung" und des "Kurier" angeordnet. Eine ordentliche Revision ist in dem Verfahren nicht zugelassen.

In einer Aussendung von Freitagnachmittag schreibt Lindt & Sprüngli, es sei in diesem Verfahren keinesfalls um die Verdrängung anderer Schokoladeosterhasen vom Markt gegangen. Es handle sich in erster Linie um den legitimen Schutz einer eingetragenen, über Jahrzehnte hinweg aufgebauten und inzwischen auf dem Markt durchgesetzten Marke. Für das Schweizer Unternehmen ist der Goldhase mit der roten Schleife eines der wichtigsten Produkte. Hergestellt wird er in Deutschland. Auch dort hat sich sich Lindt & Sprüngli gegen Konkurrenz gewehrt, allerdings bisher mit weniger Erfolg.

Dabei schien im Frühjahr sogar ein Vergleich in dem Schoko-Osterhasen-Streit möglich. Zu einem Vergleichsvorschlag von Lindt hatte Hauswirth Ende April zur APA erklärt, er wolle den Schweizern ein Gegenangebot machen. Um jedoch nach dem Urteil des Handelsgerichts Wien, das die Produktion seines "Prachthasen" in Goldfolie untersagt hatte, nicht seine Rechtsmittel zu verlieren, wolle er aber in Berufung gehen - die er nun verloren hat.

Als Bedingung für einen Vergleich hatte Lindt & Sprüngli verlangt, dass Hauswirth das Urteil des Handelsgerichts nicht bekämpft. Außerdem sollte Hauswirth die Prozesskosten ersetzen. Zusätzlich erhob der Schweizer Konzern die Forderung, dass der Farbton der Folie beim Hasen der Firma Hauswirth "erheblich" geändert werde. Einem "verkäuflichen" Goldton könne man zustimmen, erklärte das burgenländische Unternehmen damals. Es müsse aber "ein schönes, warmes Gold" sein. Auch für das Mascherl, das der Hase um den Hals trägt, hatte Lindt & Sprüngli eine Änderung der Farbe verlangt. "An der rot-weiß-roten Masche führt kein Weg vorbei", meinte das burgenländische Unternehmen aber dazu.

Einen EU-weiten Markenschutz für das Schokoladetier, wie es die Schweizer wollten, lehnte ein EU-Gericht im vergangenen Dezember ab. Lindt & Sprüngli hatte 2004 und 2005 beim EU-Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Form seiner Goldhasen und Rentiere aus Schokolade sowie das rote Halsband mit Glöckchen EU-weit schützen wollen. Das HABM hatte diese Anmeldung für eine Gemeinschaftsmarke abgelehnt.

Bei einer Eintragung als Gemeinschaftsmarke gilt der Markenschutz laut HABM-Website für die gesamte Europäische Union. Lindt & Sprüngli wäre es so europaweit möglich gewesen, Dritten zu verbieten, gleiche oder ähnliche Osterhasen oder - zu Weihnachten eher aktuell - Rentiere zu verkaufen.

Gegen die Ablehnung der Markenanmeldung beim HABM hatte Lindt & Sprüngli eine Beschwerde eingelegt. Damit scheiterte das Schweizer Unternehmen aber vor dem europäischen Gericht in Luxemburg. Wie bereits das Amt sprach auch das Gericht den Lindt-Hasen, -Rentieren sowie roten Bändern und Glöckchen die nötige Unterscheidungskraft ab. (APA)