Eisenstadt/Wien - Bei der Flüchtlingsbetreuung würden im Burgenland seit Jahren rechtsstaatliche Prinzipien gebrochen, sagte Rainer Klien von der NGO SOS-Mitmensch Burgenland am Freitag im Wiener Haus der Europäischen Union. Das Bürgerforum Europa 2020 hatte zur Pressekonferenz geladen.

"Vielfach wegen geringster Vergehen" werde Asylwerbern vom Land die Grundversorgung - sprich Unterbringung und Verpflegung - gestrichen, sagte Klien. Doch Bescheide, die Grundlage für Berufungen sein können, würden ihnen meist nicht ausgestellt. Zudem werde das humanitäre Aufenthaltsrecht, das gutintegrierten Drittstaatangehörigen einen Verbleib in Österreich ermöglicht, im östlichsten Bundesland extrem streng angewendet. So sei etwa die kosovarische Familie Gjoni nach einem Negativbescheid getrennt: die Söhne mit einem Schülervisum wieder in Österreich, der Vater im Kosovo.

Tatsächlich hat auch die Volksanwaltschaft Kritik an der bescheidlosen burgenländischen Grundversorgungspraxis geübt. Laut Recherchen würden sogar sieben der neun Bundesländer so verfahren, steht im Volksanwaltschaftsbericht an den burgenländischen Landtag 2009/2010: "Diese Praxis ist rechtswidrig."

In Eisenstadt war am Freitag niemand mehr zu erreichen. (bri, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 17.12.2011)