Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird "aller Wahrscheinlichkeit nach" in der bevorstehenden Juni-Session über die Beschwerde Wiens gegen das ORF-Gesetz entscheiden, teilte VfGH-Präsident Karl Korinek Freitag in einer Pressekonferenz mit. Zwei weitere rundfunkrechtliche Fragen stehen vom 10. bis 28. Juni auf dem Programm: Rundfunk-Moderatoren haben Beschwerde eingelegt gegen das Verbot, in Werbesendungen aufzutreten. Außerdem muss der VfGH auf Grund entscheiden, ob eine Staatshaftung des Bundes für den behaupteten Verstoß des früheren ORF-Monopols gegen das Gemeinschaftsrecht vorliegt. Zur Staatshaftungs-Frage gibt es eine öffentliche Verhandlung am 24. Juni.

Fünf Bestimmungen angefochten

Zur Beschwerde der Wiener Landesregierung gegen das ORF-Gesetz gab es in der März-Session bereits eine öffentliche Verhandlung. Es sei "sehr intensiv beraten" worden, aber nicht gelungen, zu einem Endergebnis zu kommen, erklärte Korinek. Die Stadt Wien erachtet u.a. die Werbebeschränkungen für Printmedien im Fernsehen und die Vorgaben für das Hauptabendprogramm - dass "in der Regel anspruchsvolle Sendungen zur Wahl stehen müssen" - als verfassungswidrig (etat.at berichtete). Insgesamt fünf Bestimmungen des - im Juli 2001 mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossenen - neuen ORF-Gesetzes wurden angefochten.

Moderatoren gegen Werbeverbot

Weiters haben "acht, neun Moderatoren" ihrerseits das im ORF-Gesetz enthaltene Verbot für Moderatoren angefochten, in Werbesendungen mitzuwirken. Zu den Beschwerdeführern gehören Medienberichten zufolge unter anderem Martina Rupp, Edi Finger und Wolfram Pirchner. (APA)