Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird "aller
Wahrscheinlichkeit nach" in der bevorstehenden Juni-Session über die
Beschwerde Wiens gegen das ORF-Gesetz entscheiden, teilte
VfGH-Präsident Karl Korinek Freitag in einer Pressekonferenz mit.
Zwei weitere rundfunkrechtliche Fragen stehen vom 10. bis 28. Juni
auf dem Programm: Rundfunk-Moderatoren haben Beschwerde eingelegt
gegen das Verbot, in Werbesendungen aufzutreten. Außerdem muss der
VfGH auf Grund entscheiden, ob eine Staatshaftung des Bundes für den
behaupteten Verstoß des früheren ORF-Monopols gegen das
Gemeinschaftsrecht vorliegt. Zur Staatshaftungs-Frage gibt es eine öffentliche Verhandlung am
24. Juni.
Fünf Bestimmungen angefochten
Zur Beschwerde der Wiener Landesregierung gegen das ORF-Gesetz gab
es in der März-Session bereits eine öffentliche Verhandlung. Es sei
"sehr intensiv beraten" worden, aber nicht gelungen, zu einem
Endergebnis zu kommen, erklärte Korinek. Die Stadt Wien erachtet u.a.
die Werbebeschränkungen für Printmedien im Fernsehen und die Vorgaben
für das Hauptabendprogramm - dass "in der Regel anspruchsvolle
Sendungen zur Wahl stehen müssen" - als verfassungswidrig (etat.at berichtete). Insgesamt fünf Bestimmungen des - im Juli 2001 mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ
beschlossenen - neuen ORF-Gesetzes wurden angefochten.
Moderatoren gegen Werbeverbot
Weiters haben "acht, neun Moderatoren" ihrerseits das im
ORF-Gesetz enthaltene Verbot für Moderatoren angefochten, in
Werbesendungen mitzuwirken. Zu den Beschwerdeführern gehören
Medienberichten zufolge unter anderem Martina Rupp, Edi Finger und
Wolfram Pirchner. (APA)