Der Bundeskommunikationssenat hat den ORF abblitzen lassen: Der beschwerte sich gegen eine Entscheidung der Medienbehörde, dass der ORF das Gesetz mit Logos auf der Jacke und der Wand hinter Comoderator Roman Mählich zur Europa League verletzt habe. Die Platzierung dieser Marken über mehr als fünf Minuten wäre "zu stark". Die zweite Instanz bestätigte nun die Rechtsansicht der Medienbehörde KommAustria.

In der Entscheidung des Senats heißt es etwa: "Zu Recht betont die KommAustria, dass anders als bei der Bandenwerbung oder bei den Spielertrikots gezielt und in einer ausschließlich auf die Zuseher am Fernsehschirm abzielenden Darstellung ein übermäßiges Hervorheben bestimmter Marken erfolgt und der Durchschnittszuseher in der konkreten Interview- bzw. Kommentarsituation auch durch gar nichts anderes abgelenkt, sondern einzig auf den Träger der Logos fokussiert wird."

Das Gespräch mit dem "Experten" erwecke "den Eindruck, alleiniger Zweck sei die Demonstration eines mit großflächigen Logos bestickten Comoderators", schreibt der Senat weiter: "Mit einer Dauer von 5 Minuten und 47 Sekunden werden daher die jeweiligen Marken höchst prominent und "plakativ" präsentiert bzw. "platziert"." (fid)