"Verfassungsschotter": Nach Klestils Nachdenken über Ablöse Schüssels stellt Khol die Befugnisse des Bundespräsidenten in Frage
Redaktion
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Wien - Nur knapp drei Wochen nach dem "theoretischen"
Nachdenken von Thomas Klestil über eine Ablöse von Bundeskanzler
Wolfgang Schüssel kommt es zu Reformüberlegungen der ÖVP in Bezug auf
das Amt des Bundespräsidenten. "Ich denke, dass hier viele, viele
Fragen gestellt werden sollen: etwa ob man die Realverfassung nicht
auch in die Verfassung hinein schreibt", meint Nationalratspräsident
Andreas Khol nun dazu in der Samstag-Ausgabe der "Presse".
Konkret tritt Khol, der formal hinter Klestil der Zweite Mann im
Staat ist, für eine Reduzierung der Rechte des Bundespräsidenten
gegenüber dem Parlament und der Regierung ein. "Ja, da ist manches
inzwischen Verfassungsschotter geworden", stellt Khol fest. Über
Änderungen soll beim Verfassungskonvent, der sich am 30. Juni
konstituiert, entschieden werden. Insgesamt stellt Khol jene
Kompetenzen in Frage, die "1929 dazugepickt" worden seien.
Bei der Befugnis zur Auflösung des Parlaments ("völlig überholt")
und zur Abberufung des Bundeskanzlers bzw. der Regierung, die 1929
hinzukamen, handelt es sich allerdings um die konkretesten
Kompetenzen des Staatsoberhauptes überhaupt. Weitere wichtige
Befugnisse, die erst 1929 in die Verfassung geschrieben wurden:
Notverordnungsrecht, Oberbefehl über das Bundesheer und Volkswahl.
Diese Direkt-Wahl will Khol allerdings beibehalten. (APA)
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