Im Zuge der angedachten Sparpläne ist auch die Diskussion um eine Erbschafts- und Schenkungssteuer neu entfacht. Teile der SPÖ fordern eine Wiedereinführung. Nun will die "Presse" Details der Steuerpläne der Sozialdemokraten in Erfahrung gebracht haben. Im Gegensatz zu der 2007 vom Verfassungsgerichtshof gekippten alten Erbschaftssteuerregelung, sieht das Konzept aber bedeutend höhere Steuersätze und eine andere Berechnungsgrundlage vor. Gravierendste Änderung: Für die Berechnung der Erbschaftssteuer soll bei Immobilien statt dem Einheitswert der meist bedeutend höhere Verkehrswert herangezogen werden.
Laut "Presse" plant die SPÖ jedoch auch höhere Freibeträge: Für Ehepartner soll dieser bei 500.000 Euro liegen, für Kinder bei 400.000 Euro und Enkel müssen alles über 200.000 Euro Wert versteuern. Insgesamt will man so 500 Millionen Euro an Erbschafts- und Schenkungssteuer jährlich einheben, innerhalb der SPÖ dürfte die Wiedereinführung "mehr oder weniger beschlossene Sache sein", so die "Presse" und beruft sich auf nicht näher genannte SPÖ-Politiker.
Deutsches Modell
Für die Versteuerung der über den Freibeträgen liegenden Vermögenswerte will sich die SPÖ an dem deutschen Erbschaftssteuermodell orientierten, wird ein SPÖ-Politiker zitiert. Diese sehen - je nach Verwandtschaftsgrad und Vermögenshöhe - zwischen sieben und 50 Prozent an Erbschaftssteuer vor. Kinder, Enkel, Eltern und Ehepartner sowie Lebenspartner müssen bei einem zu versteuernden Vermögen zwischen 300.000 und 600.000 Euro beispielsweise 15 Prozent Erbschaftssteuer entrichten, Geschwister müssen bei gleicher Summe 25 Prozent dem Staat abgeben, übrige Erben 30 Prozent.
Innerhalb der SPÖ hat sich vor allem die Wiener SPÖ Michael Häupl gegen eine Erbschaftssteuer ausgesprochen. Sonderregelungen beinhaltet das deutsche Modell bei Immobilien die von Kindern bzw. Partnern selbst bewohnt werden oder bei landwirtschaftlichen Betrieben und Firmen.
ÖVP gegen Vorschlag
Die ÖVP hat sich in einer Aussendung gegen die Ideen der SPÖ ausgesprochen. ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch sieht "ständige Zurufe hinsichtlich neuer Belastungsideen, die wieder nur den Mittelstand treffen würden" als "wenig hilfreich". Eine Wiedereinführung der Erbschafftssteuer sei daher für die Volkspartei "kein Thema", so Rauch. Das Geld aus Erbschaften sei bereits mehrfach besteuert, weshalb die Erbschaftssteuer einer Sondersteuer für den Mittelstand gleichkäme, sagt der Generalsekräter.
Das BZÖ sprach sich ebenfalls gegen Erbschaftssteuer aus. Auch die kolportierte Idee der ÖVP, das 13. und 14. Gehalt höher zu besteuern, lehnt das Bündnis ab. "Auf den ersten Blick seien beide Steuern so konzipiert, dass sie Besservedienende treffen, aber mittelfristig ist nur im Mittelstand jene Summe zu holen, die SPÖ und ÖVP ohne Reformen zur Budgetkosmetik benötigen", so BZÖ-Chef Josef Bucher.
Alte Erbschaftssteuer lief aus
Die alte Erbschaftssteuerregelung sah zwar einen niedrigeren Freibetrag aber dafür auch eine niedrigere Steuerhöhe vor. Im letzten Jahr der Einhebung, 2007, konnte durch Erbschafts- und Schenkungssteuer 111,5 Millionen Euro eingenommen werden. Dabei bezahlt die große Masse jedoch fast nichts. Im Jahr 2007 ging es bei zwei Drittel der Steuerpflichtigen um Vermögen bis zu 7.300 Euro. Diese Gruppe zahlte im Durchschnitt 144 Euro pro Fall. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde in Österreich am 1. August 2008 abgeschafft, davor hatte der Verfassungsgerichtungshof in einer Entscheidung vom 7. März 2007 die Erbschaftssteuer für verfassungswidrig erklärt. Der Verfassungsgerichtshof bemängelte damals die Berechnung der Steuer, da die herangezogenen Einheitswerte nicht der realen Wertentwicklung entsprachen und somit die Erbschafts- wie die Schenkungssteuer "gleichheitswidrig" war. (red, derStandard.at, 2.1.2012)