Wien - Echte Siemensianer geben so schnell nicht auf. Wiewohl der Oberste Gerichtshof (OGH) die Klage von 44 Führungskräften auf Mindestvalorisierung ihrer um bis zu 16,5 Prozent gekürzten Betriebspensionen abgeschmettert hat, betreibt das Fußvolk den Streit gegen seinen früheren Arbeitgeber Siemens AG Österreich weiter.

Zuständig für den aus 6357 Siemens-Pensionisten bestehenden Tarif-Kreis ist nun wieder das Arbeits- und Sozialgericht (ASG) Wien, bei dem die Klage auf Nachschuss (Aktenzahl 34 Cga 90/09 t) eingebracht worden war. Roland Gerlach, Anwalt der Alt-Siemensianer, beantragte beim ASG die Fortsetzung des - in Erwartung des OGH-Urteils in der Causa Führungskräfte ruhend gestellten - Verfahrens. Erfolg verspricht insbesondere der Umstand, dass Siemens den Eintritt in die Siemens-Pensionskasse (SPK) damit beworben hat, dass "die laufenden Pensionen in Abhängigkeit zum Veranlagungserfolg aufgewertet" würden, wie es in der 1998 verteilten Broschüre heißt. Und: "Diese Aufwertung wird in jedem Fall 1,5 Prozent betragen."

Zum Vergleich: Den Ex-Führungskräften waren nur jährliche Valorisierungen von "in der Regel 1,5 Prozent" zugesagt worden - und das nur für drei Jahre. Ob dieser kleine Unterschied nun sticht, ist fraglich. Denn der OGH hatte darauf verwiesen, dass nicht Werbeprospekte maßgeblich seien, sondern die Pensionskassenverträge im Wortlaut und dass gegen Kürzungen spätestens im April 2005 hätte geklagt werden müssen. (ung, DER STANDARD, Printausgabe, 11.1.2012)