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Die Verunsicherung nach angeblichen Behandlungsfehlern an der Kinderklinik ist groß

Foto: APA/ROBERT PARIGGER

Innsbruck - Gabriele Fischer, die Sprecherin der Elternplattform Kinderklinik, kann es nicht fassen: "Wie viel Verzweiflung und Schmerz müssen Eltern von kranken Kindern noch durchmachen, bis sich an der Kinderklinik etwas ändert?"

Nachdem sich Krankenhausbetreiber (Tilak), Land und Medizin-Uni im Dezember auf kurzfristige Sofortmaßnahmen, wie effektivere Dienstpläne und mittelfristig eine Strukturänderung an der Kinderklinik geeinigt hatten, präsentiert Fischer am Mittwoch eine E-Mail der Abteilungsleiter der Kinderklinik an die ärztliche Direktion, datiert mit 29. Dezember 2011. Darin werden ein akuter Personalmangel und seine Folgen deutlich: Zwei von acht Akutbetten seien gesperrt. 

OPs abgesagt

Es könnten keine zusätzlichen Patienten mehr aufgenommen werden, es komme zur Absagen von Operationen. Für Fischer ist dies ein "Hilfeschrei" der Ärzte. Der Sprecher der Tilak, Johannes Schwamberger, bestätigt die Sperre der Betten wegen Personalmangels. Diese bestehe seit Mitte 2011 und werde erst wieder aufgehoben, wenn das Personal, das zusätzlich eingestellt worden sei, eingearbeitet sei.

Die angeblichen Behandlungsfehler haben ab kommenden Freitag ein erstes Nachspiel vor Gericht. Zwei Ärzte sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Laut Anklage soll einem dreijährigen Buben im April 2010 eine zu hohe Dosierung einer phosphathältigen Einlaufflüssigkeit verabreicht worden sein. Wegen einer Verstopfung und Niereninsuffizienz sei der aber Einlauf "kontraindiziert" gewesen. Die Folge des Einlaufes sei schließlich ein Multiorganversagen gewesen.

Bis zu drei Jahre Haft

Den beiden angeklagten Ärzten drohen im Falle einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft. Und am 1.Feber beginnt das Zivilverfahren einer Familie um Schmerzensgeld von der Tilak für ihr Kind: 2008 war ein damals sechs Wochen altes Mädchen wegen eines Leistenbruchs operiert worden. Die OP endete mit einem Gehirnschaden. Gegen die Ärzte wird auch strafrechtlich ermittelt. (Verena Langegger, DER STANDARD Printausgabe, 12.1.2012)