Bundesgesetzblatt, der § 6 des Österreichischen Passgesetzes (Diplomatenpässe) wird wie folgt abgeändert:

Der Pass trägt neben dem Aufdruck "Europäische Union" und "Republik Österreich" zusätzlich die Bezeichnung "Schlawinische Republik". Darunter ist das Motto der Republik ("Wos woar mei Leistung?") aufgeprägt. Schlawinische Diplomatenpässe sind an folgende Personen auszustellen:

Alle Bürger der Republik Schlawinien, für die die Unschuldsvermutung gilt; speziell Rüstungslobbyisten, Provisionsvermittler bei Privatisierungen oder Europa-Abgeordnete, die sich als Lobbyisten anpreisen. Die sogenannte "Turbo-Ausgabe" des Schlawinien-Diplomatenpasses gilt für Personen, die einen regen Reiseverkehr in die Schweiz, Liechtenstein, auf die Cayman-Inseln oder in andere Steueroasen aufzuweisen haben. Die "Goldene Schwiegermutter"-Version gilt für Finanzminister, die noch während ihrer Amtszeit Bargeld von reichen Verwandten aus der Schweiz persönlich nach Schlawinien bringen.

Es gibt auch eine "Volksausgabe" des schlawinischen Diplomatenpasses. Sie berechtigt zum Vordrängen an Supermarktkassen, zum Telefonieren beim Auto- und Radfahren, zum Ignorieren von Rauchverboten, Behindertenparkplätzen und Rettungsgassen sowie generell zur Ausübung anderer unveräußerlicher Rechte der Bürger von Schlawinien. (DER STANDARD, Printausgabe, 12.1.2012)