Wien - Weiterbildungsangebote an Unis und Fachhochschulen (FH) haben nicht nur eine andere Zielgruppe als das Regelstudium, auch die Prüfungs- und Leistungsanforderungen sind derzeit andere. Geht es nach der Qualitätssicherungsagentur AQA, soll sich das jedoch ändern. Gemeinsam mit zehn Unis und FH hat sie "Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung der Weiterbildung" erarbeitet, die den Hochschulen bei Planung und Gestaltung helfen sollen. So sollen etwa Master-Weiterbildungslehrgänge künftig nicht mehr "als 'Master zweiter Klasse' behandelt werden", lautet eine der präsentierten Empfehlungen.
Wissenschaftliche Leitung empfohlen
Künftig sollen demnach die Anforderungen bei Master-Lehrgängen "wenigstens dem Master-Regelstudium entsprechen". Gleichzeitig empfiehlt die AQA, dass auch Personen ohne Bachelor-Abschluss, aber mit "hochwertigen beruflichen Qualifikationen oder Kompetenzen", in Ausnahmefällen eine Weiterbildung mit Master-Abschluss beginnen dürfen.
Zur Verbesserung der Qualität wird für jeden Lehrgang eine wissenschaftliche Leitung und eine Lehrgangskoordination empfohlen. Die besonderen Anforderungen berufstätiger Studenten sollen künftig schon bei der Planung berücksichtigt werden, sowohl bei den Lehrveranstaltungszeiten als auch durch ein Angebot von Online-Plattformen.
Die AQA plädiert auch dafür, dass Studenten von Weiterbildungslehrgängen künftig jenen von Regelstudien rechtlich gleichgestellt werden sollen, derzeit sind sie "nur" außerordentliche Studenten. Damit sollen Benachteiligungen etwa bei finanziellen Begünstigungen wegfallen und internationale Aktivitäten erleichtert werden. (APA)