Bedenken bezüglich der seit 2009 durchgeführten Webarchivierung der Österreichischen Nationalbibliothek (ÖNB) äußerte am heutigen Donnerstag die IG Autorinnen Autoren. Mehrmals jährlich durchforstet das Projekt unter dem Titel "Webarchiv Österreich" heimische Seiten mit .at-Domain sowie allfällige weitere Web-Auftritte mit Österreichbezug und speichert diese ab. Für die IG erinnert das Vorgehen "eher an eine Beschlagnahmung als eine Archivierung", wie es in einer Aussendung heißt.

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Stein des Anstoßes ist dabei vor allem, dass die betreffenden Inhaber der Webseiten - egal ob es sich dabei um eine Institution oder eine Privatperson handelt - per Mail zwar kurz benachrichtigt werden, danach aber sofort mit der Speicherung begonnen werde. Trotz der Versicherung, dass die Speicherung des Online-Auftritts nur für eine "nicht-kommerzielle, unentgeltliche Nutzung" verwendet werde, nimmt die IG "das bisherige höchst unsensible, gesetzlich womöglich ohnehin nicht so vorgesehene Vorgehen des Webarchivs der Österreichischen Nationalbibliothek zum Anlass für eine rechtliche Überprüfung der Ablieferungspflicht des Österreichischen Mediengesetzes".

 ÖNB verweist auf "gesetzlichen Auftrag"

Die ÖNB äußerte sich ihrerseits in einer Aussendung zu der Kritik und verwies auf den "gesetzlichen Auftrag" gemäß der Novelle zum Mediengesetz von 2009. "Zweck dieses Gesetzes war und ist es, auch digital veröffentlichtes Wissen für die Zukunft zu sichern. Diesem gesetzlichen Auftrag kommt die Österreichische Nationalbibliothek bereits seit 2009 nach." Gleichzeitig wird betont, dass das Archiv "selbstverständlich nur Nutzerinnen und Nutzern innerhalb der Bibliothek zur Verfügung" stehe, "so wie auch anderes urheberrechtlich geschütztes Material ausschließlich vor Ort bereitgestellt wird". (APA)