Rom - Das Verfassungsgericht in Rom hat am Donnerstag zwei Anträge für ein Wahlrechtsreferendum in Italien abgelehnt. Laut dem Verfassungsgericht seien die Referendumsanträge nicht annehmbar. Sie rieten jedoch dem Parlament, das seit 2006 geltende Wahlgesetz zu ändern. Eine halbe Million Unterschriften hatten die Initiatoren der Volksabstimmung in den vergangenen Monaten verfassungsgemäß zur Unterstützung ihres Antrags gesammelt.

Der Beschluss des Verfassungsgerichts ist ein harter Schlag für die Kräfte aus dem Mitte-links-Lager, die sich seit Jahren für eine Reform des in Italien geltenden Wahlgesetzes einsetzen. Mit dem Referendum wollten sie das seit 2005 geltende abgeschwächte Verhältniswahlrecht abschaffen, das ihrer Ansicht nach dem Lager um den Medienzaren und Ex-Premier Silvio Berlusconi den Sieg bei den Parlamentswahlen 2008 erleichtert hatte.

Die Demokratische Partei (PD), zweitstärkste Gruppierung im italienischen Parlament, möchte die Einführung eines Wahlrechts, gemäß dem der Großteil der Abgeordneten nach dem Mehrheitsprinzip und der Rest nach dem Verhältniswahlrecht bestimmt werden. Außerdem soll den Italienern wieder die Möglichkeit zurückgegeben werden, auf dem Wahlzettel Vorzugskandidaten anzugeben, drängt die PD. Laut dem geltenden Wahlgesetz dürfen die Wähler keine Vorzugskandidaten mehr ankreuzen, die Rangordnung der Kandidaten auf den Wahllisten wird von den Parteien selbst bestimmt. Auch die vierprozentige Sperrklausel für den Einzug der Parteien ins Parlament solle abgeschafft werden, verlangten die Initiatoren der Referendumskampagne. (APA)