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Ex-Ministerin Maria Rauch-Kallat und ihr Ehemann Alfons Mensdorff-Pouilly reisen derzeit noch mit Diplomatenpass.

Foto: APA/ Roland Schlager

Vizekanzler Michael Spindelegger sprach vor einer Woche noch von einer "Pipifax- Angelegenheit". Spätestens seitdem bekannt wurde, dass auch der Waffenlobbyist Mensdorff-Pouilly einen solchen Spezialpasss besitzt, schütteln auch Verfassungsexperten den Kopf. "Es gibt die umstrittene These, dass Diplomatenpässe nach internationalen Gepflogenheiten vergeben werden können", sagt der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger. "Da behauptet das Ministerium, dass es sich um eine internationale Gepflogenheit handelt. Dafür gibt es aber keinen Beweis." Auch der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk äußerte im Gespräch mit der "Presse" seine Bedenken. "Eheleute von Ministern würden auch nach internationalen Gepflogenheiten keine Diplomatenpässe erhalten".

Auch Mensdorff-Pouilly hat "VIP-Pass"

Dass der Ehemann der Ex-Ministerin Maria Rauch-Kallat einen Diplomatenpass bei seinen Geschäftsreisen mit sich führt, wirft nicht nicht nur bei Experten die Frage auf, ob es überhaupt vom Gesetz gedeckt ist, dass Angehörige von Politikern Diplomatenpässe erhalten. "Es gibt sicher Bananenrepubliken, wo es üblich ist, dass Ehegatten ehemaliger Minister auch Diplomatenpässe haben", so Öhlinger. "Nach europäischen Maßstäben sei dies aber nicht üblich. Würde es bei der fraglichen Bestimmung im Passgesetz nicht zu einer Gesetzesänderung kommen, so wäre es schwer die Pässe zurück zu fordern", betont Öhlinger.

"Es handelt sich nicht um einen Bescheid, sondern um eine direkte Leistung. Man muss annehmen, dass dies auf einer Entscheidung beruht, die in Rechtskraft erwachsen ist", so der Verfassunsgexperte. Diese Entscheidung kann die Behörde dann nicht mehr ändern. "Eine Änderung eines rechtskräftigen Bescheides wäre nur möglich, wenn sich neue Tatsachen ergäben. Wenn beispielsweise Herr Mensdorff-Pouilly von seiner Gattin geschieden würde. Oder wenn niemanden daraus ein Recht erwachsen ist. Dem Herrn Mensdorff-Pouilly ist aber sehr wohl ein Recht erwachsen", so Öhlinger.

Außenministerium kann Anzahl der Pässe nicht bestätigen

Außenminister Spindelegger hat gestern verkündet, er habe das Völkerrechtsbüro beauftragt, gemeinsam mit dem Innenministerium einen Änderungsentwurf auszuarbeiten. Einen Beschluss des Nationalrats soll es im April geben. Ein Monat nach Inkrafttreten werden dann alle Diplomatenpässe von Ex-Politikern und allen sonstigen honorigen Personen ihre Gültigkeit verlieren. Dies ist die einzige Konsequenz, die sich aus dieser "Pipifax-Angelegenheit" ergibt. Könnten Spindelegger durch die Verteilung der Diplomatenpässe Probleme erwachsen? "Der Außenminister könnte nur dann zur Verantwortung gezogen werden, wenn eine Weisung des Ministers in einer konkreten Angelegenheit erfolgt wäre, mit der eine neue Praxis begründet wurde", sagt der Verfassungsexperte. "Dies hätte dann interne Konsequenzen". Wie die "Kleine Zeitung" am Donnerstag berichtete, müssen nicht nur Ex-Minister ihre Diplomatenpässe zurückgeben. Auch die Klubchefs Strache, Glawischnig, Cap, Bucher und Kopf sind davon betroffen. Die 3.000 Diplomatenpässen, die laut der "Presse" im Umlauf seien, kann das Außenministerium jedoch nicht bestätigen.

Eine zivilrechtliche oder gar strafrechtliche Vergangenheit spielt im Passgesetz jedoch keine Rolle. "Diesbezüglich steht nichts im Passgesetz. Wenn aber der Verdacht begründet ist, könnte man ihn meines Erachtens sicher zurückfordern", so Öhlinger. "Im Fall von Grasser würde ich Ja sagen. Wenn bekannt wird, er reist mit ich weiß nicht wie viel Euro im Koffer von der Schweiz über Liechtenstein nach Österreich, dann wäre das meines Erachtens ein Fall, wo man ihn zurückfordern kann", sagt Öhlinger. (wik, derStandard.at, 13.1.2012)