Die Medienbehörde KommAustria hat der Initiative "Religion ist Privatsache" nach Informationen des STANDARD in einem Punkt recht gegeben: Robert Ziegler, stellvertretender Chefredakteur des ORF Niederösterreich und neuerdings Bundesländer-Koordinator in der ORF-Zentrale, hat das ORF-Gesetz verletzt, indem er die Mitarbeiter per Rundmail aufforderte, den norwegischen Attentäter Anders Breivik nicht als "christlichen Fundamentalisten" zu bezeichnen, sondern als "religiösen Fanatiker" oder vor allem als "Rechtsextremisten". Mit dieser Anweisung habe Ziegler die vom ORF-Gesetz "gewährleistete Freiheit der journalistischen Berufsausübung verletzt", entschied die Behörde. Der Bescheid liegt dem STANDARD vor. 

"Im Widerspruch zu kritischer Auseinandersetzung"

Wörtlich stellt die Medienbehörde fest,

  • "es liegt eine inhaltliche Einflussnahme vor, die darauf gerichtet ist, den Informationsgehalt einer Nachricht zu verändern".
  • Ziegler habe versucht, "eine religiöse Einordnung durch eine politische zu ersetzen, was im Widerspruch zu einer konstruktiven, kritischen Auseinandersetzung steht".
  • Zieglers Weisung sei "eine ,verpönte Intervention' - was dem Wortlaut ensprechend nichts anderes bedeutet als ein nach dem Gesetz unzulässiger Eingriff".
  • Mit dieser Intervention "sollte eine objektiv tatsachengerechte Information zulasten einer anderen subjektiven Wertung unterdrückt werden".
  • "Damit hat Robert Ziegler die ihm als Chefredakteur* obliegende Rahmenweisungskompetenz überschritten und unzulässig in die Freiheit der journalistischen Mitarbeiter hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung der Beiträge eingegriffen".

Abgewiesen hat die Behörde die Vorwürfe der Initiative, Ziegler habe mit der Anweisung das Objektivitätsgebot und die Verpflichtung der Mitarbeiter zu Wahrheit, Unabhängigkeit und Objektivität verletzt. Der ORF muss den Bescheid auch nicht veröffentlichen.

Die Initiative verkündete nach der Entscheidung, Ziegler sei als Mitglied des Stiftungsrats "nicht weiter tragbar". Seine Funktion als stellvertretender Chefredakteur in Niederösterreich "sollte ebenfalls hinterfragt werden".

Der ORF und die Initiative können bis Ende Jänner gegen den Bescheid der Medienbehörde beim Bundeskommunikationssenat berufen. (red)