Graz  - An der Kunstuniversität Graz (KUG) wird Georg Schulz, der nach einem langen Konflikt in der Vorwoche erneut zum Rektor gewählte wurde, bereits am 1. März wieder sein Rektorsamt antreten. Es liege nun auch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) vor, der Beschwerde des Senats gegen den Bescheid des Wissenschaftsministeriums keine aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, hieß es am Montag vonseiten der KUG.

Beschwerde des Senats abgelehnt

Der seit 2007 amtierende Rektor Georg Schulz hatte sich bereits im Herbst 2010 der abgekürzten Wiederwahl gestellt, war jedoch am Votum des Uni-Senates gescheitert. Dieser hat im April 2011 einen Dreiervorschlag erstellt, in dem Schulz jedoch nicht berücksichtigt wurde. Diesen wiederum hätte der Unirat gerne als alten neuen Rektor gesehen. In Folge einer Rechtsaufsichtsbeschwerde war dann das Ministerium tätig geworden. Dieses hat den ursprünglichen Dreiervorschlag des Senats aufgehoben, weil "mindestens eine Person der zur Auswahl gestandenen Kandidaten, die gleich gut oder besser qualifiziert war, im Dreiervorschlag des Senats nicht enthalten war". Der Senat brachte daraufhin gegen diesen Bescheid eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein.

In der Vorwoche hat der Universitätsrat in einer Ersatzvornahme für den Senat zuerst einen Dreiervorschlag erstellt und aus diesem abermals Schulz zum Rektor gewählt. "Der VwGH hat beschlossen, der Beschwerde des Senats keine aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, dadurch kann ich mein Amt antreten", so Georg Schulz am Montag in einer Mitteilung an alle Angehörigen der KUG. Sein Amt werde er "aller Voraussicht nach am 1. März 2012 antreten, bis dahin sollte dann auch mein Team komplett sein".

Das Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof - eine Beschwerde des Senats gegen den Bescheid des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung vom 3. Oktober 2011 - läuft indessen weiter und sei "erfahrungsgemäß erst in Monaten oder gar Jahren zu erwarten", schilderte der geschäftsführende Vizerektor Robert Höldrich. (APA)