"Religion ist Privatsache" gegen Zieglers "Christenmail": Auch wenn die Initiative im einem Beschwerdepunkt - der versuchten Beeinträchtigung der journalistischen Freiheit - von der KommAustria Recht erhalten hat (etat.at berichtete), will die "Religion ist Privatsache" gegen das Urteil eine Teilberufung einbringen. "Konkret handelt es sich um die Weigerung der KommAustria, den ORF anzuweisen, das Urteil zu veröffentlichen", heißt es in einer Aussendung.

Einflussbereich

Die ORF-Regulierungsbehörde gehe in ihrer Urteilsbegründung von einem - wenn auch rechtswidrigen - ORF-internen Ablauf aus und sehe daher kein öffentliches Interesse in einer verpflichtenden Urteilsveröffentlichung. Dieser Meinung schließt sich die Initiative nicht an, "Robert Ziegler ist nämlich nicht nur Landesstudio-Vizechefredakteur sondern auch ORF-Stiftungsratmitglied; sein Einflussbereich reicht daher weit über dem offiziellen Job-Titel tief in die höchsten Führungsetagen des ORF hinauf. Auch die Tatsache, dass Herr Ziegler, trotz laufendem Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das ORF-Gesetz, befördert wurde, spricht für eine Veröffentlichung".

"Wahrung der journalistischen Freiheit"

Heinz Oberhummer, Vorstandsmitglied der Initiative Religion ist Privatsache und offizieller Beschwerdeführer: "Es geht hier ausschließlich um die Wahrung der journalistischen Freiheit und die Wahrung der Rechte der Konfessionsfreien, die per ORF-Gesetz ohnehin benachteiligt werden" betonte Oberhummer in diesem Zusammenhang. Er zeigte sich jedoch hoffnungsvoll, dass „die Berufung sich nach einer entsprechenden ORF-Veröffentlichung erübrigen wird". (red)