Wien/Tiflis - Die Proteste in letzter Minute blieben ohne Erfolg: Am Dienstag um elf Uhr hob der Abschiebeflieger in die georgische Hauptstadt Tiflis von Wien-Schwechat ab, mit Anastassja und Tariel K. (Namen geändert) an Bord: Die schwer an Schüttellähmung erkrankte 62-Jährige, die, wenn sie nicht täglich ihre Medikamente bekommt, auf den Rollstuhl angewiesen ist, war von einem Amtsarzt für flugfähig erklärt worden (der Standard berichtete).

Stunden später saß Alexander Wuppinger, Obmann der Flüchtlingshilfsgruppe Suara und Rechtsberater des Paars, über der Medikamentenliste Frau K.s. Rund 210 Euro monatlich kosten - in Österreich - die 14 Pharmaka, die sie braucht, sich aber in Georgien nicht leisten kann. "Wir werden Anastassja K. die Mittel regelmäßig schicken", kündigte Wuppinger an. Ein Spendenkonto wurde eingerichtet.

Dass die chronisch Kranke, die mit ihrem Mann seit 2008 in ärmsten Verhältnissen in Wiener Neustadt lebte, dennoch abgeschobern wurde, ist laut Wuppinger widerrechtlich. Gegen das Vorgehen der Fremdenbehörden will er Maßnahmenbeschwerde einlegen. Denn: "Nach dem Stopp des ersten Abschiebeversuchs im September wurde behördenintern angedeutet, die K.s könnten eine aufenthaltsrechtliche Duldung erhalten." 

Aus diesem Grund habe er gegen den letzten Asylablehnungsbescheid Frau K.s nicht berufen: Die damit verbundene Ausweisung wurde rechtskräftig. Eine "sensible" Abwägung der Abschiebungsnutzen und -gefahren sei dennoch vorgeschrieben, betont Christoph Pinter vom UNHCR. (Irene Brickner, DER STANDARD; Printausgabe, 18.1.2012)