Wien - Die Debatte um Live-Übertragungen aus U-Ausschüssen setzt sich fort: Wiewohl diese Möglichkeit für den laufenden U-Ausschuss zu diversen Korruptionsaffären unwahrscheinlich ist, werden die Grünen am Mittwoch im Nationalrat einen Initiativantrag einbringen, mit dem TV- und Radioaufnahmen und damit auch Live-Übertragungen aus den U-Ausschuss-Sitzungen erlaubt werden sollen, kündigt Grünen-Vizeklubchef Werner Kogler an. Für solche Übertragungen spricht sich auch die Vereinigung der Parlamentsredakteure aus.

"Fernseh- sowie Hörfunkaufnahmen und -übertragungen sowie Film-und Lichtbildaufnahmen sind unzulässig", heißt es in der 1997 beschlossenen Verfahrensordnung für die U-Ausschüsse. Um den entsprechenden Passus der Verfahrensordnung - wie von Kogler gefordert - zu ändern, braucht es eine Zweidrittelmehrheit des Nationalrats. Zunächst wird aber ohnehin nicht abgestimmt, der Grünen-Antrag wird voraussichtlich dem Verfassungsausschuss zugewiesen. Für die bevorstehenden Zeugenbefragungen im Korruptions-U-Ausschuss ist der Antrag also nicht von Relevanz.

Öffentliches Interesse

Die Vereinigung der Parlamentsredakteure als Vertretung der im Hohen Haus akkreditierten Journalisten plädiert ebenfalls für eine Live-Übertragung der Ausschusssitzungen. "Das öffentliche Interesse ist derartig groß, bei Untersuchungsausschüssen grundsätzlich, aber gerade bei diesem, wo so viele Politaffären auf der Tagesordnung stehen, dass das eigentlich selbstverständlich wäre", sagte Vereins-Obmann Johannes Huber und pochte auf eine entsprechende Novelle der Nationalrats-Geschäftsordnung.

Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) hat sich bisher nicht abgeneigt gezeigt, verwies aber gleichzeitig auf die dafür notwendige Änderung der Verfahrensordnung. Die Regierungsfraktionen SPÖ und ÖVP hatten sich zuletzt skeptisch geäußert und auf Grundrechtsfragen verwiesen. SPÖ-Klubobmann Josef Cap hatte übrigens im Jahr 2008 selbst einen Antrag auf Zulässigkeit von Fernseh- und Radioaufnahmen gestellt. (APA)