Linz - Ein 39-Jähriger und seine 41-jährige Ehefrau sind am Mittwoch im Landesgericht Linz wegen Suchtgifthandels zu zehn und acht Jahren Haft verurteilt worden. Sie sollen von Anfang 2007 bis Frühjahr 2009 bis zu 205 Kilo Kokain von Amsterdam nach Linz geschmuggelt und weitergegeben haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da beide Verteidiger Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung anmeldeten.

Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Er hatte aufgrund der exorbitant hohen Menge an Suchtgift und des Zusammentreffens mehrerer Verbrechen eine Strafe nahe der Höchstgrenze von 15 Jahren beantragt, die Verteidiger jeweils einen Freispruch. Als mildernd wertete das Schöffengericht die vorherige Unbescholtenheit der Angeklagten.

Verwirrt nach Drogenkonsum

Treibende Kraft sei der Mann gewesen, deshalb habe er eine höhere Strafe erhalten, so der Richter. Er wurde bereits in Deutschland zu vier Jahren wegen Drogenschmuggels verurteilt, die Frau kam damals mit 18 Monaten bedingt auf drei Jahre davon. Die Vorhaft seit Mai 2010 in Österreich wird dem Beschuldigten angerechnet. "Das kann ich nicht annehmen", sagte er nach der Urteilsverkündung. In seinem Schlusswort hatte er sich für etwaige Fehler entschuldigt. Wenn er welche begangen habe, dann aufgrund seines Drogenkonsums, er sei verwirrt gewesen und wolle nie mehr mit Rauschgift in Berührung kommen.

Die Anklage warf den beiden vor, von Anfang 2007 bis Anfang Mai 2009, als sie mit Drogen im Auto in Deutschland erwischt wurden, 172 bis 205 Kilo Kokain mit einem durchschnittlichen Reinheitsgehalt von etwa 20 Prozent geschmuggelt zu haben. Der Erstangeklagte als Fahrer, die Zweitangeklagte mit ihren Kindern "als Schutzschild", um nicht auffällig zu sein. Diese Masche sah das Gericht in den Zeugenaussagen bestätigt.

Die beiden gebürtigen Dominikaner hatten sich bis zuletzt nicht schuldig bekannt. Sie bezichtigten bereits verurteilte Mitglieder der Drogenschmuggel-Organisation, für die sie tätig gewesen sein sollen, der Lüge, als diese sie in ihren Aussagen belasteten. Das sei eine Verschwörung gegen ihn, hatte der Erstangeklagte behauptet. Das überzeugte Richter und Schöffen aber nicht.

"Prekäre Situation"

Die beiden Verteidiger beantragten jeweils einen Freispruch. Sie machten unter anderem den Spagat zwischen den enormen Geldbeträgen, die ihre Mandanten durch den die Suchtgiftfahrten verdient haben sollen, und ihrer prekären finanziellen Situation deutlich. "Es ist absurd, dass ich es auf eine Delogierung ankommen lasse, wenn ich so viel Geld aus Drogenschmuggel habe", so der Verteidiger der Frau. Pro Fahrt mit drei bis sieben Kilo Kokain wurde ein Honorar von etwa 8.000 Euro angenommen.

Das Duo soll Teil einer Schmuggel-Organisation sein, die insgesamt 270 Kilo Kokain mit einem Straßenverkehrswert von 60 Mio. Euro nach Österreich gebracht und weiterverteilt hat. Diese wurde im November 2010 zerschlagen. Fast 40 Personen wurden bereits rechtskräftig - teilweise zu mehrjährigen Haftstrafen - verurteilt. (APA)