St. Pölten - Zu drei Jahren Haft ist am Donnerstag ein 42-Jähriger am Landesgericht St. Pölten nach einem blutigen Beziehungsstreit verurteilt worden. Der Mann, dem von der Staatsanwaltschaft wegen der Messer-Attacke auf seine Ex-Lebensgefährtin versuchter Mord zur Last gelegt worden war, wurde von den Geschworenen einstimmig wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verurteilt. Er nahm die Strafe an, der Ankläger gab keine Erklärung ab - das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Am Vorabend des Streits am 1. Mai 2011 war das Paar gemeinsam durch Lokale gezogen und hatte viel getrunken, beide waren schwer alkoholisiert. Die damals 50-Jährige ließ sich schließlich von einem Ex-Freund nach Hause bringen, der Angeklagte lehnte das ab. Als er heimkam und die Frau noch nicht zu Hause war, schöpfte er Verdacht, dass zwischen ihr und dem Ex etwas gelaufen sein könnte - zurecht, wie Staatsanwalt Karl Wurzer meinte. Bei ihrer Heimkehr stritt die 50-Jährige aber alle Vorwürfe ab.
Panische Verlustängste
Daraufhin attackierte der Mann sie von hinten und schnitt ihr mit einem Brotmesser in den Hals. Weil sie sich wehrte und versuchte, die Klinge festzuhalten, wurde sie auch an der Hand verletzt. Mit einem Stanleymesser habe er ihr danach noch Schnitte im Gesicht zugefügt und dabei "I bring' di' um" geschrien, so Wurzer. Die heute 51-Jährige werde immer noch von diesen Schreien verfolgt.
Eine Tötungsabsicht bestritt der Angeklagte: "Ich wollte ihr wehtun, so wie sie mir wehgetan hat." Generell sei er sehr verschlossen, seine Ex-Freundin sei die erste gewesen, die er wirklich geliebt habe. Daher habe er auch panische Angst gehabt, sie zu verlieren. Der Staatsanwalt stellte die Sache in einem anderen Licht dar: Der 42-Jährige sei "äußerst krankhaft eifersüchtig" und es habe mehrfach gewalttätige Auseinandersetzungen gegeben, zweimal musste die Frau im Spital behandelt werden. Sogar einen Abschiedsbrief an ihre Tochter habe sie verfasst, sollte sie ums Leben kommen.
Vor Gericht machte die 51-Jährige einen schwer traumatisierten Eindruck. Unter Tränen schilderte sie die Ereignisse, ihr Ex-Partner habe erst von ihr abgelassen, als sie ihn mit "Jetzt hör doch endlich auf" angefleht hatte. Sie befinde sich heute noch in psychologischer Behandlung und habe am linken Zeigefinger auch einen bleibenden Folgeschaden davongetragen. Laut Gerichtsmediziner waren ihre Verletzungen schwerwiegend, aber nicht lebensbedrohlich - jedoch rein zufällig. Wäre der Schnitt am Hals eine Spur tiefer gewesen, hätte er tödlich sein können, betonte der Sachverständige. (APA)