derStandard.at: Wann beginnt die Zuständigkeit des Jugendamtes bei verurteilten Frauen mit Kindern?

Herta Staffa: Wir sind immer dann zuständig, wenn eine obsorgeberechtigte Person ausfällt, eben z. B. durch Haft. Dann wird überlegt, ob es andere Personen gibt, beispielsweise den Vater oder die Großeltern, die die Obsorge für das Kind übernehmen kann. Das kommt immer auch darauf an, wie lange die Haft dauert und wer über diesen Zeitraum am besten für das Kind geeignet ist.

derStandard.at: Wie genau ist das Prozedere?

Staffa: Die Person, die die Obsorge übernehmen möchte, geht vor Gericht, um diese zu beantragen. Wir vom Jugendamt werden dann meist gefragt, ob das im Interesse und für das Wohl des Kindes ist.

derStandard.at: Wird hier auch das Einverständnis der Mutter eingeholt?

Staffa: Wenn die Mutter jemanden ablehnen sollte, wird nachgeprüft, ob es sich dabei um eine persönliche Antipathie handelt oder es stichhaltige Gründe für die Ablehnung gibt. Das Kind wird dazu auch befragt.

derStandard.at: Kommt es vor, dass keine geeignete Betreuungsperson gefunden wird?

Staffa: Ja, das kommt auch vor. In solchen Fällen suchen wir für das Kind eine passende Pflegefamilie. Wichtig ist es, jemanden zu finden, der die Obsorge nicht nur übernehmen möchte, sondern das vor allem auch kann. Denn es ist nicht immer einfach, über Jahre hinweg das Kind über die Situation der Mutter aufzuklären und den Kontakt aufrechtzuerhalten. (Susanne Wolf, derStandard.at, 20.1.2012)