Die juristische Schlacht um den umstrittenen dritten Börsengang der Deutschen Telekom AG geht in der kommenden Woche weiter. Vor der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am kommenden Mittwoch (25. Jänner) zeigten sich die Anwälte des Musterklägers zuversichtlich, doch noch eine Verurteilung des ehemaligen Staatskonzerns erreichen zu können. Grund seien Erweiterungen der vom Gericht zwingend zu behandelnden Rechtsfragen, erklärte Rechtsanwalt Andreas Tilp am Freitag in Frankfurt. Ein Urteil ist am 17. Verhandlungstag nicht vorgesehen.

Musterprozess

Vor dem OLG geht es in einem Musterprozess um die Klagen von rund 17.000 enttäuschten Kleinanlegern, die für erlittene Kursverluste rund 80 Mio. Euro Schadensersatz verlangen. Sie halten der Telekom vor, in dem Börsenprospekt aus dem Jahr 2000 wissentlich falsche Angaben gemacht zu haben. Beide Seiten gehen unabhängig vom Frankfurter Urteil davon aus, dass der Rechtsstreit ohnehin vor dem Bundesgerichtshof weitergeführt werden wird. Die ersten Klagen um den Börsengang datieren aus dem Jahr 2001.

In dem Prozess muss nun auch die Frage verhandelt werden, ob die Telekom wichtige Haftungsrisiken verschwiegen hat, die sie vom Bund und der Staatsbank KfW übernommen hatte. Dorthin waren die Einnahmen aus dem stark beworbenen Börsengang geflossen. Klägeranwalt Tilp beziffert das Risiko auf 13 Mrd. Euro. Zudem soll der Verkauf der Beteiligung an dem US-Mobilfunker Sprint im Jahr 1999 im Prospekt viel zu positiv dargestellt worden sein. Auch damit müssen sich die Frankfurter Richter noch beschäftigen. (APA)