Wien - Die für den 31. Jänner als Zeugin vor den parlamentarischen Korruptions-Untersuchungsausschuss geladene Ex-Sekretärin des früheren Vizekanzlers Hubert Gorbach (BZÖ) will sich der Aussage entschlagen. Das kündigt ihr Anwalt in einem Brief an den Ausschuss an. Er begründete dies damit, dass gegen seine Mandatin ein Strafverfahren anhängig sei. Deshalb werde sie "nicht vor einer politisch motivierten Behörde entsprechende Aussagen zu gegenständlichem Strafverfahren tätigen", heißt es in dem Schreiben. Aus diesem Grund erscheine auch eine Vorladung "nicht zweckmäßig" zu sein.

Die Telekom soll nach dem Ausscheiden Gorbachs aus der Regierung über die Firma Valora des Lobbyisten Peter Hochegger 264.000 Euro für die damalige Sekretärin des Jungunternehmers Gorbach gezahlt haben. Laut "News" sollen diese Zahlungen ein "Umgehungskonstrukt" gewesen sein. Bei ihrer Einvernahmen durch die Staatsanwaltschaft soll die Ex-Sekretärin Gorbach belastet haben, schrieb das Magazin vorige Woche. Sie soll dabei ausgesagt haben, dass der Ex-Minister die Idee gehabt habe, dass sie ein Einzelunternehmen gründen solle und er die Finanzierung bringen werde. Nutznießer sei im Endeffekt Gorbach gewesen. Sie habe so einen monatlichen Nettobetrag von 4.500 Euro erhalten, das restliche von der Valora gezahlte Geld habe Gorbach zur Verfügung gestanden. Gorbach selbst ist einen Tag nach seiner Ex-Sekretärin, am 1. Februar, vor den Ausschuss geladen.

Anwalt kritisiert Medien

Der Anwalt kritisiert in dem Brief an den U-Ausschuss auch, dass die frühere Gorbach-Mitarbeiterin ihre Aussage in "News" nachlesen habe müssen, obwohl ihr selbst Einsicht in ihr eigenes Protokoll bisher verweigert worden sei. Sie habe bisher keine volle Akteneinsicht erhalten. Der Anwalt kritisiert, dass Ladungen vor den Ausschuss zuerst an Medienvertreter gingen und sieht die Rechte seiner Mandantin "mit Füßen getreten".

Der Rechtsvertreter mokiert sich auch über die Terminplanung des Ausschusses, weil für die Aussage eines Zeugen eineinhalb Stunden eingeplant würden, auch wenn dieser von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch mache. Dies bedeute, dass der Ausschuss etwa eine Stunde und 25 Minuten pausieren müsse, da die Aussage-Entschlagung in fünf Minuten abgehandelt werden könne. (APA)