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Die Flagge auf Halbmast: Auch die Botschaft in Berlin trauerte im Dezember um den verstorbenen Diktator Kim Jong-il. Die Trauerzeit ist vorbei, der Botschafter ging illegal fischen.

Foto: AP/Schreiber

Berlin - Der nordkoreanische Botschafter in Berlin hat verbotenerweise in den Gewässern der deutschen Hauptstadt gefischt. Mit Strafe muss er als Diplomat nicht rechnen. Das Auswärtige Amt hat ihn aber auf die Vorschriften des Landes hingewiesen. Ein Sprecher sagte am Freitag, der Botschafter könne aufgrund seiner diplomatischen Immunität nicht belangt werden. Trotzdem sei man sehr zuversichtlich, dass die betroffene Person sich jetzt "sehr wohl darüber im Klaren ist, dass Angeln in Deutschland eine Angelegenheit ist, die sehr strengen Regeln unterliegt".

Laut Medienberichten war der Botschafter an der Havel in Berlin-Spandau beim Angeln erwischt worden, ohne einen Angelschein vorweisen zu können. Nach dem Wiener Übereinkommen genießen Diplomaten Immunität und unterliegen nicht unmittelbar der deutschen Gerichtsbarkeit. Die Diplomaten seien jedoch verpflichtet, "die Gesetze und Rechtsvorschriften ihres Gastlandes in umfassender Weise zu beachten", sagte der Sprecher des Auswärtigen Amtes. Deshalb halte das Wiener Übereinkommen auch Instrumente bereit, um ausländische Diplomaten "auf den Pfad der Tugend" zurückzuführen. (APA)