Der SMS-Spielanbieter Lottelo hat im Kampf gegen die Vergabe der Lotteriekonzession durch das Finanzministerium bis dato kein Glück. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nun einen entsprechenden Individualantrag zurückgewiesen, allerdings aus formalen Gründen. Das geht aus einem heute, Freitag, veröffentlichten Beschluss des Höchstgerichts hervor. Eine Entscheidung in der Sache erfolgte nicht.

Automatisch zurückgewiesen

Derartige Individualanträge werden quasi automatisch zurückgewiesen, wenn der Beschwerdeführer auch einen Bescheid hat, den er beim VfGH bekämpfen kann. Von daher sei die nunmehrige Abweisung zu erwarten gewesen, sagte Lottelo-Gründer Daniel Goldscheider auf APA-Nachfrage. Er hat sich nämlich an den VfGH gewandt, bevor ihm das Finanzministerium bestätigte, dass er bei der Vergabe der Lotteriekonzession leer ausgegangen ist. Gegen diesen Bescheid wiederum hat Lottelo eine Beschwerde beim VfGH eingebracht, die Höchstrichter haben sich dazu noch nicht geäußert.

Nach einem EuGH-Urteil aus dem Jahr 2010 wurden die Karten am heimischen Glücksspielmarkt neu gemischt. Erstmals muss das Finanzministerium die Lizenzen zum Zocken europaweit ausschreiben. Die Lotteriekonzession wurde bereits im Oktober vergeben - wenig überraschend an den bisherigen Monopolisten, die zur Casinos-Austria-Gruppe gehörenden Österreichischen Lotterien. Die "Interessentensuche" für die Casinos ist gerade im Gange.

Konkurrenten der Casinos Austria sind der Meinung, dass die Ausschreibung nicht mit rechten Dingen zugeht, zu sehr seien die Vergabekriterien auf den Monopolisten zugeschnitten. Es wurden schon zahlreiche Klagen eingebracht.

Einwand

Beim Verfassungsgerichtshof beispielsweise sind neben dem Lottelo-Einwand weitere Anträge und Beschwerden gegen das Glücksspielgesetz (GSpG) anhängig. "Entscheidungen dazu sind in der nächsten Zeit jedoch nicht zu erwarten", so der VfGH am Freitag. Dem Vernehmen nach müssen sich die Verfassungsrichter auch mit der Ausschreibung der ersten Casinolizenz-Tranche, dem sogenannten Stadtpaket, befassen. Die Bewerbungsfrist für die sechs Spielbanken in Landeshauptstädten endete am Freitag, neben den Casinos Austria haben der niederösterreichische Automatenkonzern Novomatic sowie ein weiteres Unternehmen Interesse bekundet.

Lottelo hat insgesamt sechs Anträge beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof eingebracht; jetzt sind es nur mehr fünf, sagte Goldscheider. Einer davon bezieht sich auch auf die Novellierung des heimischen Glücksspielgesetzes, die infolge des EuGH-Urteils notwendig wurde. Weites legte Lottelo eine Beschwerde bei der EU-Kommission ein.

Der SMS-Spielanbieter war im Jänner 2010 an den Start gegangen, musste seinen Betrieb aber kurz darauf wieder einstellen, weil das Finanzministerium der Meinung war, das Handyspiel falle unter das Glücksspielmonopol des Bundes. Die Lottelo-Anwälte orten im neuen Glücksspielgesetz eine "Lex Lottelo". (APA)