Deutlicher als der Rechnungshof kann man es nicht formulieren: "Derzeit fehlen im Festspielfondsgesetz Regelungen zu den Sorgfaltspflichten, zur Haftung der Organe sowie eine Verpflichtung, ein dem Unternehmen entsprechendes Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem einzurichten." Wann, wenn nicht nach einem derartigen Befund, ist es Zeit zu handeln? Das Gesetz aus dem Jahr 1950 muss dringend überprüft werden.

Dass die Festspielführung und die Salzburger Politspitzen eine Diskussion über das Festspielgesetz gleich als Existenzgefährdung einstufen oder, wie Landeshauptfrau Gabi Burgstaller, dem Rechnungshof einfach den Prüfauftrag absprechen, ist ungeschickt. Dies nährt nur den Verdacht, dass die Salzburger auf Privilegien beharren, während andere Kultureinrichtungen tatsächlich Jahr für Jahr um ihre Subventionen bangen und kämpfen müssen.

Auch die ins Treffen geführte Existenzbedrohung ist Unsinn: Kein verantwortungsvoller Kulturpolitiker wird die künstlerische und wirtschaftliche Rolle der Festspiele infrage stellen. Diejenigen in Medien und Politik, die ihr tagesaktuelles Mütchen an den Salzburger Festspielen kühlen, fallen - auf Sicht gesehen - nicht wirklich ins Gewicht.

Noch nicht. Denn beharren die Festspielverantwortlichen auf ihrer reflexartigen Abwehrhaltung, kann sich das ändern. Die Salzburger werden einsehen müssen, dass ihr Festival nicht sakrosankt ist. (DER STANDARD - Printausgabe, 21./22. Jänner 2012)