Wien - Der Strafakt in der Causa Meinl ist um eine Eingabe reicher. Julius Meinls Anwalt Herbert Eichenseder brachte am Freitag eine Strafanzeige wegen Urkunden- und Beweismittelfälschung gegen unbekannt ein, berichtet die "Presse" (Montag). Es geht um einen (vermeintlichen) Brief seines Mandanten an Peter Marxer, ehemals Verwaltungsratspräsident der Liechtensteiner Centrum Bank, den Meinl aber nicht geschrieben haben will.

Hintergrund ist die Rekord-Kaution von 100 Mio. Euro, die Meinl im April 2009 hinterlegen hatte müssen, um nach zwei Tagen wieder aus der Untersuchungshaft zu kommen. Am 5. September 2011 brachte Meinl zum zweiten Mal einen Antrag ein, die Höhe seiner Kaution zu reduzieren. Am 16. Dezember wurde sein Ansuchen jedoch neuerlich abgelehnt. Die Begründung: Meinl habe zwar "bislang keine Angaben zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen getätigt, unbestätigten Medienberichten zufolge beläuft sich jedoch das Vermögen des Beschuldigten auf rund 1,9 Milliarden Euro". Soll heißen: Meinl könne sich eine 100-Mio.-Kaution durchaus leisten. Als Beweis dafür diente der Justiz ein Brief Meinls vom 3. April 2009, schreibt die Zeitung laut Vorabbericht vom Sonntag.

Wie sich nun laut Zeitung herausstellt, ist dieses Schreiben der Staatsanwaltschaft am 25. März 2011 anonym übermittelt worden. Darin heiße es: "Lieber Peter, es ist mir ein persönliches Anliegen, mich herzlichst für Deine Unterstützung zu bedanken. Die von Dir vorausgelegten 100.000.000,- habe ich bereits von meinem Sonderkonto 5496 zur Anweisung gebracht. Die Abzeichnung der Originale können wir bei unserer Zusammenkunft in der kommenden Woche vornehmen. Ich werde hierzu einen meiner besten Tropfen mitbringen."

Anwalt Eichenseder zufolge handelt es sich bei dem Brief um eine Fälschung. Meinl habe das Schreiben "weder erstellt noch unterschrieben" - dafür sprächen mehrere Faktoren: Julius Meinl und Peter Marxer seien "niemals per Du" gewesen; die angeführte Kontonummer 5496 "existiert weder bei der Centrum Bank noch bei der Meinl Bank"; Marxer habe mittlerweile auch schriftlich bestätigt, niemals so ein Schreiben erhalten zu haben; der im Brief erwähnte Begriff "bester Tropfen" entspreche "keineswegs der Wortwahl von Herrn Julius Meinl". Und: Das im Schreiben verwendete Schriftbild "entspricht nicht dem von der Meinl Bank verwendeten Schriftformat". Laut einer konsultierten Grafologin gleiche die Meinl-Unterschrift erstaunlich akkurat einem von ihm tatsächlich unterschriebenen Brief aus dem Jahr 2007. Die Staatsanwaltschaft möge daher untersuchen, "wem ein Schreiben mit derartigem Inhalt wohl am ehesten zugutekommen könnte", so Meinls Rechtsvertreter. (APA)