Die Staatsanwaltschaft Wien hat ein Verfahren gegen den umstrittenen linguistischen Sachverständigen im Tierschützerprozess, Wolfgang Schweiger, eingestellt. Der Vorwurf der falschen Beweisaussage sei nicht gerechtfertigt, erklärte die Staatsanwaltschaft in einer Stellungnahme, die derStandard.at vorliegt.

Der Erstangeklagte Martin Balluch hatte Schweiger vorgeworfen, ein falsches Gutachten erstellt zu haben. Der Gutachter hatte Balluch "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" als Verfasser mehrerer Bekennerschreiben und Leserbriefe identifiziert. Diese Wertung hatte auch bei mehreren österreichischen Linguisten für Irritation gesorgt. Während des Gerichtsverfahrens stellte sich ein früherer Geschäftsführer des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) als tatsächlicher Urheber eines der Leserbriefe heraus, ein weiterer Text soll in Wahrheit eine Collage aus zwei Textstücken unterschiedlicher Autoren gewesen sein.

"Subjektive Sicht"

Die Staatsanwaltschaft konnte bei Schweiger keinen Fälschungsvorsatz erkennen: Strafbar wäre Schweigers Verhalten nur dann, wenn er selbst nicht an die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen glaube und wissentlich einen falschen Befund erstelle, so die Begründung - dies sei jedoch nicht der Fall. "Ein Gutachten ist falsch, wenn es nicht die wahre Überzeugung des Gutachters wiedergibt, dieser somit nicht an die Richtigkeit der von ihm gezogenen Schlüsse glaubt oder sie bezweifelt, ohne dies auszusprechen", heißt es in der Begründung. Die Expertise des Gutachters sei "keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil" - darum sei "die subjektive Sicht des Sachverständigen maßgeblich".

Martin Balluchs Anwalt Stefan Traxler kündigte einen Fortsetzungsantrag an.

"Danielle Durand" ruht bei UVS

Weiterhin ergebnislos bleibt indes eine Beschwerde Traxlers beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) über den Einsatz der verdeckten Polizeiermittlerin "Danielle Durand": Traxler begehrte eine Feststellung, dass der Einsatz des Spitzels rechtswidrig erfolgt ist. Seit November 2010 ist diese Beschwerde anhängig - und das, obwohl der UVS innerhalb einer Sechs-Monats-Frist zu entscheiden hat. Traxler ortet ein "Verschleppen" der Angelegenheit. Auf Nachfrage von derStandard.at sagt der zuständige UVS-Richter, die Causa habe sich wegen der Erkankung eines Kollegen verzögert, sei erst kurz vor Weihnachten in seine Hände gelangt und werde "so bald wie möglich" entschieden.

Soko-BeamtInnen: Gericht entscheidet

Ob die leitenden BeamtInnen der "Soko Bekleidung" sich vor einem Strafgericht verantworten müssen, ist weiterhin offen. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft (KStA) hat in einer Stellungnahme zum Fortführungsantrag die Ansicht bekräftigt, es liege kein Missbrauch der Amtsgewalt vor. Auch die übrigen Vorwürfe - Urkundenunterdrückung, falsche Beweisaussage, Freiheitsentziehung - hätten sich nicht erhärtet, so die KStA.

Unter anderem heißt es in der Stellungnahme, die lange Ermittlungsdauer des Spitzels "Danielle Durand" und ihr Vertrauensverhältnis zu einigen Beschuldigten mache "Durand" dennoch zu keiner zentralen Zeugin im Prozess: "Gerade die Justiz ist wiederholt mit Fällen etwa jahrelanger Misshandlungen von Kindern oder sexuellen Übergriffen, gelegentlich auch mit dem Gefangenhalten von Personen befasst, ohne dass im nächsten Umfeld des Täters (...) etwas bemerkt worden wäre. Deren Mangel an Wahrnehmungen kommt vielfach überhaupt kein Beweiswert zu", heißt es in der Stellungnahme.

Über den Antrag auf Fortführung des Verfahrens gegen Soko-Leiter Erich Zwettler und Co. muss nun das Straflandesgericht Wien entscheiden. (Maria Sterkl, derStandard.at, 24.1.2012)