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Mit dem Slogan "For you, vor Ort" setzte sich Schlecker in die Nesseln. Das Unternehmen hat in Deutschland Insolvenz angemeldet. Die Zukunft von Schlecker Österreich ist ungewiss.

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Mit dem Insolvenzantrag der deutschen Drogeriekette Schlecker stellt sich auch die Frage nach der Zukunft der Österreich-Tochter des Unternehmens. Schlecker Österreich mit Sitz im oberösterreichischen Pucking ist zu 100 Prozent im Besitz der Schlecker International GmbH. Wie Schlecker am Montag mitteilte, sei diese nicht von der Insolvenz betroffen. Zumindest nicht direkt.

Dass es eine Abhängigkeit der 970 österreichischen Dependancen gibt, steht außer Frage. Im Anhang der Bilanz 2010 von Schlecker Österreich steht laut Firmenbuch: "Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist vom Fortbestand der Anton Schlecker, Ehingen, abhängig."

Eigenständig?

Schlecker Österreich stelle sich selbst als eigenständig dar, erklärt Harald Neumüller, Referent beim Kreditschutzverband von 1870 (KSV), im Gespräch mit derStandard.at. Die tatsächlichen Verflechtungen zwischen Mutter und Tochter seien "seriös noch nicht zu beurteilen". Schlecker hielt sich am Montagnachmittag auf Anfrage bedeckt. Derzeit beantworte man gar keine Fragen, man wolle den "formalen Weg einhalten", hieß es. In Kürze werde es Informationen aus dem Unternehmen geben.

Am frühen Abend informierte die Pressestelle von Schlecker derStandard.at, dass "zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen über einzelne Märkte, Städte oder Regionen" getroffen werden könnten.

Noch im Dezember 2011 hatte Schlecker-Geschäftsführer Lars Schlecker das Österreich-Geschäft als "absolut profitabel" bezeichnet. Was so weit auch stimmt: Die Bilanz des Jahres 2010 weist laut Firmenbuch einen operativen Gewinn von acht Millionen Euro aus. Was dem Experten vom KSV aber "rätselhaft" vorkommt und ihn auch besorgt stimmt, ist ein Posten, der sich "Forderungen gegen verbundene Unternehmen" nennt. Für 2010 weist Schlecker Österreich 169 Millionen Euro solcher Forderungen aus, die laut Bilanz "im Wesentlichen Finanzierungsforderungen" betreffen würden. Was darin genau enthalten sei, gehe aus den Zahlen aber nicht hervor, so Neumüller.

Als "Forderungen oder auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen" gelten Forderungen und Verbindlichkeiten innerhalb eines Konzerns, gegenüber der Mutter, einer Tochter oder auch Schwesterunternehmen. Grundsätzlich handelt es sich dabei zum Beispiel um Warenlieferungen, Darlehen oder um Cash-Pooling-Forderungen und -Verbindlichkeiten. Im Konzernabschluss werden diese dann gegeneinander aufgerechnet.

Insolvenz angemeldet

Der Drogerieriese Schlecker hat mittlerweile seine angekündigte Planinsolvenz beim Amtsgericht in Ulm beantragt. Dabei handelt es sich um die Anton Schlecker e.K., Schlecker XL GmbH und Schlecker Homeshopping. Schleckers Zweitmarke "Ihr Platz" und die Auslandstöchter seien derzeit noch nicht betroffen. Der zuständige Insolvenzrichter muss sich nun mit dem Antrag auseinandersetzen und festsetzen, wer als Insolvenzverwalter das Unternehmen weiter steuern wird. Schlecker will bis zur Verabschiedung eines endgültigen Konzeptes, dem auch die Gläubiger zustimmen müssten, den Geschäftsbetrieb unverändert aufrecht erhalten.

Bleiben die Gläubiger außen vor, könnte frische Ware in den Filialen bald ausbleiben. Schlecker könnte im schlimmsten Fall die Zerschlagung des Unternehmens drohen. Sollte dieser Fall eintreten, würde auch die noch profitable Österreich-Tochter mit in den Abgrund gerissen, sagte der Handelsexperte Peter Schnedlitz im Ö1-"Mittagsjournal".

Ähnliche Umstände brachten 2009 eine andere Tochter eines deutschen Unternehmens zu Fall. Als der Versandhändler Quelle in Deutschland in die Insolvenz schlitterte, stand Quelle Österreich eigentlich noch ganz passabel da. Allerdings waren die Verknüpfungen zwischen Mutter und Tochter vor allem in der Warenbeschaffung sehr eng. Letztendlich endete auch die Geschichte der Linzer Quelle in der Pleite.

Wie es mit Schlecker Österreich weitergeht, bleibt ungewiss, solange sich die offenen Fragen des Prozederes der Insolvenz noch nicht geklärt haben. (rom, derStandard.at, 23.1.2012)