Wien - Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) will kindschaftsrechtliche Verfahren mit der so genannten Familiengerichtshilfe unterstützen. "Gerade diese Verfahren gehören zu den sensibelsten in der heimischen Rechtsprechung", sagte Karl am Montag bei der Kick-off-Veranstaltung im Justizministerium. Und diese Verfahren sind derzeit noch häufig auch unzumutbar lang.

An vorerst vier Standorten - an den Bezirksgerichten Innere Stadt in Wien, in Leoben, Amstetten und in Innsbruck - kommt bereits seit Anfang des Jahres jeweils ein Team aus Pädagoginnen, Sozialarbeiterinnen und Psychologinnen zum Einsatz, um Entscheidungen über die Obsorge eines Kinder schneller und damit auch billiger herbeizuführen. Die Expertinnen - in der Mehrzahl handelt es sich wie bei den Familienrichterinnen um Frauen - werden von Anfang an eingebunden. Sie haben die Berechtigung, auch unangemeldet Familien oder alleinerziehende Mütter und Väter zu besuchen. Diese Detailkenntnis kann im Streitfall auch sonst langwierige Gerichtsgutachten von Sachverständigen ersetzen.

Praktisch heißt das, dass die Expertinnen über die Justizbetreuungsagentur vertraglich verpflichtet werden und außerdem Räume und Infrastruktur in den Gerichten erhalten. "Die überbelasteten Familiengerichte werden entlastet und können sich stärker auf die rechtlichen Aspekte konzentrieren", so Karl.

Der im Juli 2010 im Regelbetrieb eingeführte "Kinderbeistand" zur Begleitung von Kindern in eskalierenden Sorgerechtsverfahren bleibt ebenfalls bestehen. "Keineswegs vom Tisch" ist, so Karl, außerdem die Absicht der Regierung, eine neue Obsorgeregelung zu finden. Die Ministerin zeigte sich "zuversichtlich", dass man wie im Arbeitskalender vorgesehen bis zum Herbst eine "gute Lösung" finden werde. Wie berichtet, geht es dabei auch um eine Einigung zu Besuchs- und Namensrecht.

Gerichte zusammenlegen

Verhandelt wird derzeit auch noch über ein österreichweites Gesamtkonzept zur Zusammenlegung kleiner Bezirksgerichte. Weil dazu aber Vertraulichkeit vereinbart sei, wollte Karl noch keine Details verraten. In den Bundesländern, ohne deren Zustimmung die Zusammenlegungen nicht durchgezogen werden können, gibt es noch unterschiedliche Auffassungen. (simo, DER STANDARD, Printausgabe 24.1.2012)