Wiener Neustadt - Mit einem Freispruch (im Zweifel) hat am vergangenen Donnerstag in Wiener Neustadt der Prozess gegen einen Wiener Staatsanwalt geendet, der sich wegen Amtsmissbrauchs verantworten musste, weil er aus Überforderung noch offene Strafakten als erledigt eintragen ließ. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft akzeptiert diesen Freispruch nicht und geht in die nächste Instanz, teilte der Anwalt des 51-Jährigen, Gerhard Unger, mit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Das Verfahren vor einem Schöffensenat hatte Ende September 2011 begonnen. Der Fall war wegen Befangenheit der Wiener Kollegen an das Landesgericht Wiener Neustadt abgegeben worden. (APA)