Von den 133.000 Beamten im Bundesdienst haben 58 Prozent ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis. Ihr Privileg: Die Unkündbarkeit - es sei denn, es liegen schwere Vergehen vor. Aus dieser Sonderstellung leiten sich weitere Vorteile ab, etwa, dass diese Staatsdiener keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge einzuzahlen brauchen. Seit 2003 herrscht allerdings ein Pragmatisierungsstopp im Bundesdienst. Und so machen rund 42 Prozent des Personalstands mittlerweile die Vertragsbediensteten aus. Ihr Dienstvertrag entspricht in etwa dem von ASVG-Angestellten. (nw, DER STANDARD, Printausgabe, 26.1.2012)