Staatssekretär Josef Ostermayer plant die Ausweitung des Datenschutzes in Betrieben. Unternehmen ab 50 Beschäftigten sollen verpflichtet werden, einen Datenschutzbeauftragten einzusetzen, sagte er kürzlich im ORF-Radio. Hintergrund ist eine geplante EU-Richtlinie, die das Recht auf Löschen von Daten vorsieht. Anlässlich des "6. Europäischen Datenschutztages" am Freitag findet zum Thema ein Symposium im Bundeskanzleramt statt.

"Recht auf Vergessen"

Kernstück der EU-Vorlage sind gestärkte Datenschutzbehörden. In Zukunft sollen Provider schon im Vorhinein klar legen, was mit den gesammelten Daten passiert. EU-Grundrechtskommissarin Viviane Reding geht es dabei konkret um ein "Recht auf Vergessen". Internet-Anwender in Europa müssten zudem unkompliziert Auskunft erhalten, was Online-Netzwerke oder der Versandhandel alles über sie wissen. Verstöße gegen Datenschutz-Vorgaben sollen mit Geldstrafen bis zu einer Million Euro oder bis zu einer Höhe von zwei Prozent des weltweiten Umsatzes geahndet werden.

Der Einsatz eines Datenschutzbeauftragten in Betrieben ist laut der geplanten EU-Richtlinie ab 250 Beschäftigten vorgesehen, Ostermayer denkt allerdings an eine Mindestzahl von 50. Beim Symposium im Bundeskanzleramt werden neben dem Staatssekretär auch ein Vertreter der Europäischen Kommission sowie von Datenschutzrat und -kommission zu Wort kommen. (APA)