Bürger, Kunden, Nutzer Sozialer Netzwerke im Internet - sie alle sollen mehr Rechte an den eigenen Daten bekommen. Dazu hat EU-Grundrechtekommissarin Viviane Reding am Mittwoch in Brüssel Vorschläge gemacht. Sind meine Daten jetzt sicher?

Darüber streiten die Experten. Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar begrüßt zwar den Vorstoß, moniert aber Ausnahmeregelungen, die kleinen Unternehmen Verwaltungsaufwand ersparen sollen. Nur 0,3 Prozent aller deutschen Unternehmen müssten deshalb überhaupt einen Beauftragten für das Thema ernennen. Vor allem aber gilt: Die Kommission hat am Mittwoch lediglich Vorschläge gemacht. Damit daraus Gesetze werden, müssen das Europaparlament und die EU-Staaten zustimmen. Bis neue, sicher noch abgeänderte, Regeln in Kraft treten, wird es mindestens zwei bis drei Jahre dauern.

Die EU-Kommission will ein "Recht auf Vergessen". Heißt das, ich könnte meine Daten wieder verschwinden lassen, wenn ich will?

So lange Daten nur bei einem Unternehmen liegen, wäre das wohl machbar. Wenn die Informationen aber erst einmal ins Internet gelangt sind, wird es knifflig. In diesem Fall sollen Unternehmen "alle zumutbaren Schritte" unternehmen, um persönliche Informationen wieder zu löschen. Das ist schwierig, weil es möglicherweise Kopien der Daten an zahlreichen Orten gibt.

Was bedeuten die Vorschläge für Nutzer sozialer Netzwerke wie Facebook?

Auch hier sollen Nutzer Daten löschen lassen können. Darüber hinaus will die Kommission das Prinzip "Privatsphäre als Voreinstellung" vorschreiben. Das heißt, wenn der Nutzer es nicht ausdrücklich ändert, gelten hohe Datenschutzstandards.

Und wenn meine Daten von Unternehmen außerhalb Europas verarbeitet und gespeichert werden?

Auch dann sollen europäische Datenschutzstandards gelten. EU-Kommissarin Reding hat zugesichert, dies vorgeschlagenen Standards lägen nicht unter dem relativ hohen deutschen Datenschutzniveau.

Woher weiß ich, welche Daten Unternehmen über mich haben?

Das sollen Bürger direkt bei den Firmen abfragen können - und zwar kostenlos. Die EU-Kommission will die Anbieter verpflichten offenzulegen, welche Daten sie wie und wozu verwenden und wie lange sie sie speichern. Auch über die beabsichtigte Weitergabe an Dritte müssen die Firmen dem Vorschlag zufolge ihre Nutzer informieren.

Was geschieht mit Daten, die der Staat sammelt?

Hier will die EU-Kommission dem Bürger weit weniger Ansprüche auf Auskunft und Löschung einräumen. Dessen Rechte müssen gegen die Sicherheitsinteressen aller abgewogen werden, sagt Reding. Der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx kritisiert, die Kommission wolle den Datenschützern zu wenig Möglichkeiten geben, Polizei und Justiz auf die Finger zu klopfen. (APA/dpa)