Wien - In der Causa AvW sind hunderte geschädigte Anleger auch gegen die Republik Österreich vor Gericht gezogen. In dem Amtshaftungsverfahren soll geklärt werden, ob die für die pleitegegangene Kärntner Finanzfirma zuständige Finanzaufsicht BWA (jetzt FMA) korrekt gehandelt hat. Anleger werfen den Kontrolloren massive Versäumnisse vor. Heute fand in Wien eine Verhandlung statt, bei der die AvW-Prüfer sowie weitere leitende Angestellte der Bundeswertpapieraufsicht bzw. Finanzmarktaufsicht als Zeugen einvernommen wurden. "Es ist für die Anleger sehr gut gelaufen", sagte Anwalt Andreas Pascher nach der Verhandlung.

Pascher wirft der BWA "gravierende Verstöße" vor. Schon im Jahr 2001 habe die BWA einen "umfassenden Prüfbericht" zur AvW erstellt, aus dem hervorgehe, dass die Bildung des AvW-Genussscheinkurses nicht nachvollziehbar sei. Die Aufsicht habe es aber verabsäumt, dagegen etwas zu unternehmen, also die Justiz einzuschalten.

Die heutigen Zeugenaussagen untermauern aus Sicht von Pascher diese Vorwürfe. "Hätte man hier korrekte Maßnahmen veranlasst, wäre man dem System schon damals auf die Schliche gekommen", meint der Rechtsvertreter.

Ein Urteil wurde heute laut Pascher nicht gesprochen, im Mai sollen weitere Zeugen einvernommen werden.

Mit den AvW-Genussscheinen haben knapp 13.000 Anleger Geld verloren und sind zu tausenden vor Gericht gezogen. Beklagt sind neben der Republik, die bei Verstößen der Aufsicht in die Bresche springen müsste, u. a. der Wirtschaftsprüfer, die Wirtschaftsauskunftei sowie ehemalige AvW-Organe. AvW-Chef Wolfgang Auer-Welsbach wurde vor einem Jahr wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu acht Jahren Haft verurteilt. Er soll einen Schaden von über 450 Mio. Euro angerichtet haben. (APA)