Für besonders schwere Fälle
Im April versicherte der Hauptverband der Sozialversicherungsträger, dass es das Medikament für besonders schwere Fälle geben soll. Doch das bedeutet für den Patienten, dass er zunächst alle anderen Behandlungsmethoden ausschöpfen muss, bis er es verschrieben bekommt. Jetzt klagte ein Betroffener am Arbeits- und Sozialgericht Wien gegen die Wiener Gebietskrankenkasse auf Bezahlung des Medikaments.
"Nicht nur, da das Arzneimittel für betuchtere Leute leistbar ist, gehört es in die Hand eines Arztes, der einem sagt, wie und wie oft man es nehmen soll", sagte Helmut Schulter, Bundesgeschäftsführer des Herzverbandes am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Wien. Denn Herzpatienten würden oft Blut verdünnende Mittel nehmen, meinte der Grazer Stoffwechselmediziner Univ. Prof. Dr. Hermann Toplak. "Da darf man nicht überdosieren, das könnte sonst lebensgefährlich sein", erklärte der Mediziner.
Unverständnis