Wien - Trotz unklarer rechtlicher Verhältnisse und der eklatanten Bevorzugung von US-Unternehmen haben österreichische Firmen gute Chancen, beim Wiederaufbau im Irak Aufträge zu ergattern. Dabei sollten sie sich aber sehr genau überlegen, durch welche Strategien sie im Streitfall am ehesten zu ihrem Recht kommen könnten, sagte Günther Horvath, Managing Partner der internationalen Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer in Wien, am Montag bei einem Irak-Seminar für österreichische Unternehmer und Manager.

In der ersten Phase würden die meisten Aufträge von der US-Entwicklungshilfeagentur USAid vergeben werden, und diese ließen nur die eigenen Firmen wie Bechtel und Halliburton an den Futtertrog. Österreicher könnten höchstens versuchen, von US-Großkonzernen als Subunternehmer akzeptiert zu werden. Diese aber könnten sich ihre Partner frei aussuchen. Deshalb sei es zu überlegen, über Auslandstöchter in Polen oder Ungarn - die an der Seite der USA standen - ins Geschäft zu kommen, so Horvath.

"Fuß in der Tür" wichtig

Es sei auch ratsam, eine Repräsentanz in Bagdad oder Kuwait-Stadt aufzumachen. "Wichtig ist es, in dieser ersten Phase einen Fuß in die Tür zu bekommen", sagte Horvath. Denn wer lokale Erfahrung aufweisen könne, hätte auch später, wenn ein von der UNO geführter Entwicklungsfonds Aufträge aus Öleinnahmen vergibt, bessere Chancen.

Wer Verträge mit dem alten Regime in der Hand hat, sollte um deren Einhaltung kämpfen und nicht die Flinte ins Korn werfen, glaubt Horvath. "Alte Verträge bleiben grundsätzlich aufrecht." Mit Aufträgen über insgesamt 550 Mio. Dollar aus dem "Oil-for-Food"-Programm war Österreich ein wichtiger Handelspartner des Vorkriegsirak.

Streitbeilegung

Bei neuen Verträgen mit irakischen Stellen müsse man sich aber sehr genau Streitbeilegungsmechanismen überlegen. Das Gerichtswesen im Irak gebe auf absehbare Zeit kaum eine Chance, zu seinem Recht zu kommen. Eine Schiedsgerichtsvereinbarung wird dadurch erschwert, dass Bagdad die beiden Übereinkommen, New York Convention und Washington Convention, nie unterzeichnet hat, dafür aber die arabischen Riad- und Amman-Abkommen, die unter Umständen angewandt werden könnten. Außerdem müsse man beachten, dass Erlöse aus Ölverkäufen bis 2007 nicht gepfändet werden können.

Den besten Schutz bietet laut Horvath eine möglichst rigide Vertragsgestaltung sowie kurze Zahlungsfristen. Subunternehmer von US-Konzernen hätten überhaupt kein Problem, ihr Recht durchzusetzen, weil ihr Vertragspartner im Westen sitzt. (DER STANDARD Printausgabe, 11.6.2003, ef)