Mehr als 260.000 Fans: Hitradio Ö3.

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Wien - Die Medienbehörde zeigte Sinn für Timing: Am Donnerstag schickte sie nach STANDARD-Infos ihre Entscheidung auf den Küniglberg, seine 39 Facebook-Seiten widersprächen dem Gesetz. Am Freitag reden die ORF-Redakteure mit dem ersten Klubchef, wie das ORF-Gesetz zu ändern wäre.

Die KommAustria hatte wenig Spielraum, anders zu entscheiden. Das Gesetz untersagt dem ORF neben Glücksspielen und Erotik an öffentlich-rechtlichen wie kommerziellen Web-Angeboten auch „soziale Netzwerke sowie Verlinkungen zu und sonstige Kooperationen mit diesen", außer zur eigenen „tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung".

„Prinzipiell nicht in Betracht"

Wörtlich heißt es im Bescheid, der dem STANDARD vorliegt: Nach den Bestimmungen „kommt eine Bereitstellung von Online-Angeboten auf Facebook seitens des ORF prinzipiell nicht in Betracht".

Die Medienbehörde sieht bei 39 Facebook-Seiten des ORF oder seiner Sendungen diese Bestimmungen verletzt. Besonders trifft die Entscheidung Ö3, auch Große Chance, Willkommen Österreich, Zeit im Bild stehen auf der Liste.

Kein Problem sieht die Behörde bisher in Fanseiten sowie privaten Social-Aktivitäten von ORFlern, Armin Wolf etwa darf weiter twittern. Twitter oder Google+ kümmerten die KommAustria bei dieser Prüfung nicht.

ORF-Chef Alexander Wrabetz twitterte Donnerstag, er werde den Entscheid „nicht akzeptieren". Bis der Mediensenat über die ORF-Berufung entscheidet, können die Seiten online bleiben.

Für Redakteurssprecher Dieter Bornemann zeigt die Entscheidung, „wie dringend das ORF-Gesetz zu ändern ist." Dem ORF „den Zugang zu jungen Sehern abzuschneiden, könne nicht im Sinne des Gesetzgebers sein".

"Berufung selbstverständlich"

Redakteursrat Fritz Wendl: "Eine Berufung gegen den Bescheid ist etwas Selbstverständliches. Weit wichtiger wären allerdings klare und vernünftige gesetzliche Rahmenbedingungen. Die ORF-JournalistInnen haben schon mehrfach verlangt, dass mit zeitgemäßem Medienverständnis völlig unvereinbare (und auch noch ziemlich beliebig auslegbar formulierte) ORF-Gesetzeseinschränkungen von Social-Media-Aktivitäten beseitigt werden. Das steht auch in unseren in der Vorwoche den Klubobleuten übermittelten Gesetzesvorstellungen, und das werden wir ganz sicher auch in den Gesprächen mit den Klubobleuten entsprechend thematisieren."

Bei Josef Cap (SPÖ) ist am Freitag mit Verständnis dafür zu rechnen: Die Social-Media-Regel zählte nicht zu Caps Wünschen ans 2010 novellierte ORF-Gesetz. Weniger übrig hat Cap bisher für die Forderung der ORF-Redakteure, den Stiftungsrat zu verkleinern und Parteieneinfluss zurückzudrängen. (Harald Fidler, DER STANDARD, Printausgabe, 3.2.2012)