Wien - Das Freiwillige Sozialjahr und die anderen Freiwilligen-Dienste stehen künftig allen Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufserfahrung offen, die zumindest 17 Jahre alt sind. Das wurde am Donnerstag vom Sozialausschuss vereinbart. Die Einsatzdauer muss zwischen sechs und zwölf Monate betragen, maximal 34 Wochenstunden sind erlaubt. Wer jünger als 24 Jahre ist, hat Anspruch auf Familienbeihilfe, im Gegenzug entfällt die seit 2005/06 gewährte Ersatzzahlung in Höhe von 150 € für Teilnehmer am Freiwilligen Sozialjahr. Außerdem ist ein verpflichtendes Taschengeld von Seiten der Trägerorganisationen in zumindest der halben Höhe der Geringfügigkeitsgrenze vorgesehen.

Damit wird etwa der Gedenkdienst, der bisher fast ausschließlich von Zivildienern absolviert wurde, auch für Frauen attraktiver. Die FPÖ begrüßte die Initiative, hätte aber noch weitgehendere Maßnahmen hinsichtlich von Dienstfreistellungen oder zur Förderung von Kleinbetrieben, die Freiwillige beschäftigen, gewünscht. Dem BZÖ mangelte es ebenfalls an Anreizwirkung. Die Grünen hätten sich die Grünen eine großzügigere Regelung bei der Familienbeihilfe gewünscht, damit Jugendliche, die Sozialdienste leisten und später ein Studium aufnehmen, nicht benachteiligt werden.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) meinte, das neue Gesetz schaffe sehr wohl Anreize für die Leistung von Sozialdiensten. In seinem Ressort erwarte man sich eine Verdoppelung der Teilnehmer am Freiwilligen Sozialjahr. (APA)