Linz - Der oberösterreichische Krankenhausbetreiber gespag muss im Fall einer Frau, die 2008 in einem Spital nach der Entbindung ihres vierten Sohnes gestorben war, 110.000 Euro Trauerschaden an die vier Buben zahlen. So lautete das Urteil am Welser Landesgericht, berichtete nachrichten.at am Donnerstagabend. Die gespag habe den Spruch zur Kenntnis genommen.
Der Witwer hatte auf 150.000 Euro Schmerzensgeld geklagt. Das Gericht habe dem jüngsten Sohn 20.000 Euro, den weiteren Söhnen je 30.000 Euro zugesprochen, so der Artikel. Die Ansprüche des Witwers seien damit anerkannt worden. Die gespag-Anwälte hätten sie der Höhe nach bestritten. "Wir haben jetzt ein Urteil vorliegen. Es war auch das, was wir immer angestrebt haben, dass ein unabhängiges Gericht die Ansprüche der Familie klärt", wurde gespag-Sprecherin Jutta Oberweger in einer ersten Reaktion zitiert.
Weitere Verfahren anhängig
In der Causa seien weitere Verfahren gerichtsanhängig. Für sich selbst fordere der Witwer 30.000 Euro Schmerzensgeld, weitere 91.000 Euro verlange er für Kinderbetreuung, Verdienstentgang und Umbaukosten. 10.000 Euro wollen die Eltern der Verstorbenen, hieß es auf nachrichten.at.
Anfang September 2008 war es bei der Patientin in Gmunden während der Entbindung ihres vierten Kindes zu gravierenden Problemen gekommen. In einer Notoperation versuchten die Ärzte ihr das Leben zu retten, sie verblutete aber nach einem Riss in der Gebärmutter. Die Krankengeschichte wurde gefälscht. Ein Oberarzt wurde wegen fahrlässiger Tötung und Urkundenfälschung verurteilt, das Verfahren gegen einen Primar endete mit einer Diversion. Nach dem Vorfall hatte die gespag Konsequenzen gezogen und Maßnahmen zur Optimierung der Dokumentationsqualität gesetzt. Das Dienstverhältnis mit dem zuständigen Primar wurde gelöst. (APA)