Wien - Die geplanten Einsparungen bei der Gruppenbesteuerung von kumulierten 275 Mio. Euro bis 2016 sehen Experten als zu ehrgeizig gerechnet an. "Das kommt mir relativ hoch vor. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen sind sehr gering", meinte etwa Steuerexperte Karl Bruckner von Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft BDO Austria zum "WirtschaftsBlatt" (Dienstag). Auch Friedrich Rödler, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei PwC Österreich, hält die Beträge als "etwas optimistisch angesetzt". Wifo-Expertin Margit Schratzenstaller spricht in den "Salzburger Nachrichten" von einem "eher symbolischen Beitrag" zur Budgetkonsolidierung.

Die Regierung plant eine Einschränkung der Gruppenbesteuerung bei der Verlustabschreibung im Ausland. Der nach österreichischen Vorschriften umgerechnete ausländische Verlust darf künftig maximal in Höhe des im Ausland ermittelten Verlustes abgezogen werden, schreibt BDO Austria in einer Sonderinformation zum Sparpaket. Grundsätzlich können im Rahmen der Gruppenbesteuerung auch Verluste ausländischer Tochtergesellschaften von in Österreich gemeldeten sogenannten "Gruppenträgern" abgesetzt werden. 

Unterschiedliche Berechnungsarten

Allerdings seien bei der Gruppenbesteuerung die steuerlich absetzbaren Auslandsverluste nach österreichischen steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften zu berechnen, was in bestimmten Konstellationen zu höher ausgewiesenen Verlusten führen könne als nach ausländischem Recht - etwa wenn im Ausland bestimmte Zinsen in Zusammenhang mit Beteiligungen im Gegensatz zu Österreich nicht abzugsfähig wären. Derzeit kann dieser höhere Verlust steuerlich geltend gemacht werden. Ab 2012 soll nur mehr der geringere ausländische Verlust von der Steuer absetzbar werden, geht aus BDO-Sonderinformation hervor.

Laut Statistik Austria wurden bei der Einführung der Gruppenbesteuerung im Jahr 2005 ausländische Verluste im Ausmaß von 242 Mio. Euro angemeldet, 2006 waren es schon 487 Mio. Euro und 2007 knapp 500 Mio. Euro. Neuere Zahlen liegen der Statistik nicht vor. Wie sich diese auf die Körperschaftssteuer ausgewirkt habe, könne aber nicht aus den angemeldeten Verlusten geschlossen werden, da die Regelung im Prinzip eine Steuerstundung sei. Sie komme nur zur Anwendung, wenn die Verluste im Ausland nicht verwertbar seien, hieß es aus der Statistik Austria zur APA am Dienstag.

2007 gab es laut den Statistikern 2.072 angemeldete Gruppen - Tendenz steigend, die die Gruppenbesteuerung in Anspruch nahmen. Dahinter standen knapp mehr als 8.100 Unternehmen. Der Anteil der Gruppen an den 113.000 Veranlagungen im Rahmen der Körperschaftssteuer betrug damals 1,8 Prozent, wobei der Anteil an den Gewinnen knapp 38 Prozent betrug.

Dem "WirtschaftsBlatt" zufolge halten sich betroffene Unternehmen, aber auch die IV wie bereits berichtet bedeckt. "Wir kennen das Gesetz noch nicht, aber in irgendeiner Form werden wir jedenfalls zum Kreis der Adressaten zählen", sagte beispielsweise OMV-Unternehmenssprecher Johannes Vetter.

Den "Salzburger Nachrichten" zufolge wird hinter vorgehaltener Hand die geplante Modifikation der Gruppenbesteuerung kritisiert. In der SPÖ nahestehenden Unternehmerkreisen werde von "reiner Optik" gesprochen, denn solche Verlustabgleiche könnten im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen geregelt werden. Die jetzige Aufweichung sei daher nicht mehr als "Augenauswischerei", ist zu hören. Es sei "darum gegangen, dass das Wort Gruppenbesteuerung irgendwo vorkommt". (APA)