Die kommenden Änderungen bei der Immobilienbesteuerung machen nicht nur Vorsorgewohnungen uninteressant, sondern auch die geförderten Miet-Kauf-Wohnungen teurer. Mietwohnungen mit einer gesetzlichen Kaufoption nach zehn Jahren wurden Mitte der 1990er-Jahre eingeführt.

Karl Wurm, Obmann der Gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft, schätzt, dass sich eine 70-Quadratmeter-Wohnung je nach Baukosten um 15.000 bis 20.000 Euro verteuert. Der Grund: Bisher sah die Finanz beim Wohnungskauf nach zehn Jahren entsprechend der Regelung im Umsatzsteuergesetz von einer Rückerstattung der vom Bauträger abgezogenen Vorsteuer ab. Der Grund: weil Wohnungsnutzer/Mieter über die Miete bereits Umsatzsteuer bezahlt hat.

Nach den neuen Regeln muss die abgezogene Umsatzsteuer aufgrund der Verlängerung des Vorsteuer-Berichtigungszeitraumes von zehn auf 20 Jahre zum Teil rückerstattet werden. Da die neuen Regeln aber erst für Mietvertragsabschlüsse ab 1. Mai 2012 in Kraft treten sind bestehende Mietverträge mit einer Kaufoption ausgenommen. Endgültige Details werden die Gesetzesentwürfe bringen.

Die Gemeinnützigen müssen laut Gesetz Miet-Kauf-Modelle anbieten, wenn mehr als 60 Euro/m2 Finanzierungsbeitrag bei Vertragsbeginn verlangt werden. Dann muss dem Wohnungsnutzer das Recht auf Kauf gewährt werden. Pro Jahr wurden bisher rund 7500 Miet-Kauf-Wohnungen österreichweit hergestellt. Bis zu 2000 Wohnungen wurden davon jährlich verkauft.

Wer erstmals im Jahr 2005 die Kaufoption zog und die Wohnung nach April 2012 verkaufen will, muss eine Steuer von 25 Prozent auf den Veräußerungsgewinn zahlen. (Claudia Ruff, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 15.2.2012)