Auftrag und Zusammensetzung der Versammlung, die im Dezember 2001 von den zehn Staats- und Regierungschefs der EU zur Vorbereitung einer Verfassung eingesetzt wurde, sind so definiert, dass nicht mit Mehrheiten entschieden werden kann. Der Konvent ist kein Parlament.
Drei Säulen der EU
Im Idealfall müssen vielmehr die verschiedenen "Komponenten" in dem Gremium so lange miteinander debattieren, bis sich die beste Lösung in einer Frage durchsetzt. Die Zusammensetzung des Konvents spiegelt die drei Säulen der EU: Von den 105 Mitgliedern sind 72 Vertreter der nationalen Parlamente und des Europaparlaments, 28 Entsandte der nationalen Regierungen und 2 Mitglieder der EU- Kommission. Dazu kommen die drei Präsidiumsmitglieder. 13 Länder, die der Union im Mai 2004 oder später beitreten wollen, haben Delegierte entsandt.
Diese Konstruktion gibt dem Konventspräsidenten, dem ehemaligen französischen Staatspräsidenten Valery Giscard d'Estaing, und seinen beiden Stellvertretern, dem Italiener Giuliano Amato und dem Belgier Jean-Luc Dehaene, eine entscheidende Rolle. Kommt ein Konsens nicht zu Stande - etwa beim heiklen Thema der Mehrheitsentscheidungen in der EU - hat der Präsident das letzte Wort.
Präsentation des Verfassungsentwurfs