Der ICC soll einschreiten, wenn mutmaßliche Täter zum Beispiel wegen Krieg oder eines lückenhaften Rechtssystems nicht vor ein nationales Gericht gestellt werden können. Wird der Strafbestand aber bereits hinreichend verfolgt, muss sich der ICC zurückhalten.
Bedingung für eine Klage ist, dass die mutmaßlichen Verbrechen in einem Land geschehen sind, das den Vertrag ratifiziert hat. Diese Klausel muss nicht erfüllt sein, wenn der UNO-Sicherheitsrat die Klage einreicht.
Grundlage
Grundlage für den Strafgerichtshof ist der Vertrag von Rom, der seit 1998 von 89 Ländern ratifiziert wurde. Diese tragen den ICC auch finanziell.
USA, China und Russland weigern sich
Die Großmächte USA, China und Russland sowie Israel und Indien haben sich bisher geweigert, sich der Rechtssprechung des ICC zu unterstellen. Ihnen gehen die Eingriffe in die nationale Souveränität zu weit.
Nach Ansicht der USA gibt es nur ungenügende Möglichkeiten zur Kontrolle des Gerichts und der Anklage. Dies geht aus einem Positionspapier der US-Regierung hervor.
So könne etwa die Anklage Verfahren mit nur minimaler Überwachung einleiten. Dies schaffe die Möglichkeit politisch motivierter Untersuchungen und Verfolgungen von US-Angestellten und militärischem Personal. Diese Mängel seien für die USA inakzeptabel.
Die USA haben deshalb mit 37 Staaten Abkommen geschlossen, damit ihre Staatsbürger im Dienste der Vereinten Nationen vor dem ICC nicht wegen Kriegsverbrechen belangt werden können. Alle EU-Staaten und auch die Schweiz haben entsprechende Anfragen der USA zurückgewiesen.